Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB-Tabelle
17. Haut

Rechtsstand: 22.08.2026 · Teil B Nr. 17 VersMedV

17. Haut – Übersicht

Bei Hautkrankheiten richtet sich die versorgungsmedizinische Bewertung insbesondere nach Art, Ausdehnung und Sitz der Veränderungen, ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen wie Jucken, Nässen oder Brennen sowie nach Chronizität, Rezidivbereitschaft und Behandlungsbedarf. Bei stark schwankendem Verlauf kommt eine Durchschnittsbewertung in Betracht.

Die nachfolgenden Unterseiten führen die Bewertungsmaßstäbe und GdS-/GdB-Werte von Teil B Nr. 17 der VersMedV im Einzelnen auf.

Allgemeine Bewertungsmaßstäbe für Hautkrankheiten

Art, Ausdehnung, Sitz, Begleiterscheinungen, Chronizität, Rezidivbereitschaft und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.

17.1 Ekzeme

Kontaktekzem, atopisches Ekzem / Neurodermitis und seborrhoisches Ekzem.

17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria / Quincke-Ödem

Bewertung nach Häufigkeit, Vermeidbarkeit der Auslöser und Schwere des chronischen Verlaufs.

17.3 Akne

Acne vulgaris, Acne conglobata sowie schwere Abszess- und Fistelbildungen.

17.4 Rosazea, Rhinophym

Bewertung insbesondere nach Ausdehnung und entstellender Wirkung.

17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes

Zum Beispiel Lupus erythematodes, Dermatomyositis und progressive systemische Sklerodermie.

17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten

Zum Beispiel Pemphigus und Pemphigoide.

17.7 Psoriasis vulgaris

Bewertung nach Ausdehnung, Dauer des Befalls und besonders beeinträchtigenden Lokalisationen.

17.8 Erythrodermien

Bewertung nach Intensität des Krankheitsprozesses und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.

17.9 Ichthyosis

Leichte, mittlere und schwere Verlaufsformen.

17.10 Mykosen

Die amtliche Nr. 17.10 erfasst außerdem chronisch rezidivierendes Erysipel und Herpes simplex.

17.11 Totaler Haarausfall

Totaler Haarausfall mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern.

17.12 Naevus und Pigmentstörungen

Naevus sowie Pigmentstörungen wie Vitiligo.

17.13 Maligne Tumoren der Haut

Heilungsbewährung nach malignen Hauttumoren, insbesondere Melanom; mit den amtlichen Ausnahmen.

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