17. Haut – Übersicht
Bei Hautkrankheiten richtet sich die versorgungsmedizinische Bewertung insbesondere nach Art, Ausdehnung und Sitz der Veränderungen, ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen wie Jucken, Nässen oder Brennen sowie nach Chronizität, Rezidivbereitschaft und Behandlungsbedarf. Bei stark schwankendem Verlauf kommt eine Durchschnittsbewertung in Betracht.
Die nachfolgenden Unterseiten führen die Bewertungsmaßstäbe und GdS-/GdB-Werte von Teil B Nr. 17 der VersMedV im Einzelnen auf.
Allgemeine Bewertungsmaßstäbe für Hautkrankheiten
Art, Ausdehnung, Sitz, Begleiterscheinungen, Chronizität, Rezidivbereitschaft und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.
17.1 Ekzeme
Kontaktekzem, atopisches Ekzem / Neurodermitis und seborrhoisches Ekzem.
17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria / Quincke-Ödem
Bewertung nach Häufigkeit, Vermeidbarkeit der Auslöser und Schwere des chronischen Verlaufs.
17.3 Akne
Acne vulgaris, Acne conglobata sowie schwere Abszess- und Fistelbildungen.
17.4 Rosazea, Rhinophym
Bewertung insbesondere nach Ausdehnung und entstellender Wirkung.
17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes
Zum Beispiel Lupus erythematodes, Dermatomyositis und progressive systemische Sklerodermie.
17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten
Zum Beispiel Pemphigus und Pemphigoide.
17.7 Psoriasis vulgaris
Bewertung nach Ausdehnung, Dauer des Befalls und besonders beeinträchtigenden Lokalisationen.
17.8 Erythrodermien
Bewertung nach Intensität des Krankheitsprozesses und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.
17.9 Ichthyosis
Leichte, mittlere und schwere Verlaufsformen.
17.10 Mykosen
Die amtliche Nr. 17.10 erfasst außerdem chronisch rezidivierendes Erysipel und Herpes simplex.
17.11 Totaler Haarausfall
Totaler Haarausfall mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern.
17.12 Naevus und Pigmentstörungen
Naevus sowie Pigmentstörungen wie Vitiligo.
17.13 Maligne Tumoren der Haut
Heilungsbewährung nach malignen Hauttumoren, insbesondere Melanom; mit den amtlichen Ausnahmen.