Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Impressum

Rechtsanwalt Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis

Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich – Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht in Konstanz

Hallo, ich bin das Impressum.

Mein Name ist Reinhold Dotterweich. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht; ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Schwerbehindertenrecht. Sitz der Kanzlei ist Konstanz am Bodensee.

Konstanz ist nicht nur Sitz der Kanzlei. Hier befindet sich auch das Sozialgericht Konstanz, das in sozialrechtlichen Angelegenheiten unter anderem für den Bodenseekreis sowie die Landkreise Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen zuständig ist. Für viele Mandanten aus der Bodenseeregion liegt das zuständige Sozialgericht damit praktisch vor der Haustür.

Naturgemäß übernehme ich aber nicht nur Mandate aus diesem Raum. Im Schwerbehindertenrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Telefon, E-Mail und Videokonferenz machen die Zusammenarbeit unabhängig vom Wohnort problemlos möglich.

Wenn Sie also wollen, dann bin ich der Rechtsanwalt für Ihren Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehindertenrecht in der Praxis

Ein großer Teil meiner sozialrechtlichen Tätigkeit betrifft die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), Merkzeichen, Widerspruchs- und Klageverfahren, Herabsetzungsverfahren sowie die Fragen rund um Gleichstellung und besonderen Kündigungsschutz.

Das beginnt bereits mit der Beratung, ob ein Antrag auf Feststellung eines höheren GdB oder auf Zuerkennung von Merkzeichen nach den vorhandenen medizinischen Befunden Aussicht auf Erfolg hat. Hinzu kommen das Antragsverfahren, das Widerspruchsverfahren und – wenn erforderlich – die Klage vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten.

Es vergeht eigentlich kaum ein Arbeitstag, an dem nicht gemeinsam mit irgendeinem Mandanten ein Antrag vorbereitet, ein medizinischer Befund bewertet, ein zu niedrig festgesetzter GdB besprochen, Widerspruch eingelegt oder ein sozialgerichtliches Verfahren betrieben wird. Entsprechendes gilt für die Merkzeichen, die im Alltag häufig mindestens ebenso wichtig sind wie die reine GdB-Höhe.

Die Seite Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de soll Ihnen zunächst einmal zeigen, was im Schwerbehindertenrecht so alles geht. In der Regel ist das mehr, als Betroffene zunächst vermuten. Man muss allerdings wissen, welche medizinischen Tatsachen rechtlich entscheidend sind, welche Unterlagen benötigt werden und wie Verwaltung und Sozialgerichte bestimmte Fallgruppen typischerweise beurteilen.

Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de enthält den amtlichen Inhalt der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und verbindet ihn inzwischen mit einem umfangreichen redaktionellen Kommentar, einer Rechtsprechungssammlung, Beiratsbeschlüssen und zusätzlichen Praxisthemen.

Ich habe mir erlaubt, die Sache außerdem um ein alphabetisches Schlagwortverzeichnis und ein Urteilsverzeichnis zu ergänzen. Hinzu kommen unter anderem der GdB-Rechner, die Seiten zu den Merkzeichen und der ausführliche Bereich zum sozialgerichtlichen Verfahren.

Zusammenstellung der Urteile

Die Zusammenstellung der hier wiedergegebenen Urteile ist natürlich zugegebenermaßen rein subjektiv. Ich bilde mir aber ein, die wirklich wichtigen Urteile alle erwischt zu haben.

Man mag mir nachsehen, dass in der Urteilssammlung möglicherweise überproportional viele Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart enthalten sind. Das mag zum einen daran liegen, dass ich aufgrund des Sitzes der Kanzlei in Konstanz naturgemäß relativ viel mit dem Landessozialgericht in Stuttgart zu tun habe. Andererseits liegt das aber auch daran, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein sehr veröffentlichungsfreudiges Gericht ist, welches gerne und häufig publiziert.

Die Wiedergabe einer Entscheidung heißt nicht, dass ich persönlich immer ganz oder auch nur teilweise damit einverstanden bin. Häufig ist eher das Gegenteil der Fall. Als Anwalt ist man allerdings den Interessen seiner Mandantschaft verpflichtet – und dazu gehört es nun einmal auch, zu wissen, wie die Gerichte „ticken“ und manche Dinge sehen. Nur dann kann man sich darauf einstellen und das Beste für seine Mandanten erreichen.