Rechtsanwalt Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenausweis

Hallo, ich bin das Impressum.

Mein Name ist Reinhold Dotterweich, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt sowohl für Arbeitsrecht als auch für Sozialrecht. Sitz der Kanzlei ist Konstanz, Bodensee.

Konstanz ist nicht nur Sitz der Kanzlei, in Konstanz befindet sich auch das Sozialgericht, welches in sozialrechtlichen Angelegenheiten für die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg Sigmaringen zuständig ist. Wenn Sie also in diesen Landkreisen bzw. den Städten Konstanz, Singen, Radolfzell, Stockach, Allensbach, Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang, Ravensburg, Wangen, Weingarten, Leutkirch, Bad Saulgau, Sigmaringen, Pfullendorf um nur einige größere Städte zu nennen wohnen, dann ist das Sozialgericht Konstanz ohnehin für Sie zuständig.

Naturgemäß übernehme ich aber nicht nur Mandate aus und für diesen Raum, sondern ich vertrete Sie natürlich auch gerne im gesamten Bundesgebiet. Die neuen Medien machen das problemlos möglich.

Wenn Sie also wollen, dann bin ich der

Rechtsanwalt für Ihren Schwerbehindertenausweis

.

Ein großer Teil meiner Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts fällt auf das Schwerbehindertenrecht in allen seinen Ausprägungen.

Das beginnt bereits mit der Beratung von Mandanten, ob die Erstellung eines Antrags auf Zuerkennung des Schwerbehindertenausweises überhaupt sinnvoll ist (kann die Zuerkennung der Schwerbehinderung mit den vorhandenen medizinischen Befunden überhaupt erreicht werden), die Durchführung des Antragsverfahrens und gegebenenfalls auch die Durchsetzung der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Versorgungsamt im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten dieser Republik einschließlich den jeweiligen Landessozialgerichten.

Es vergeht eigentlich kein Tag in der Woche, an welchem ich nicht gemeinsam mit irgendeinem Mandanten entweder per Telefon oder Video-Konferenz einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis entwerfe und einreiche, Fragen zum Grad der Behinderung bespreche, Widerspruch wegen eines zu niedrig festgesetzten Grades der Behinderung bei irgendeinem Versorgungsamt in Deutschland einreiche oder aber eine entsprechende Klage bei irgendeinem der Sozialgerichte in dieser Republik. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Merkzeichen, die ebenfalls Gegenstand des Schwerbehindertenrechts sind.

Die Seite Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de soll Ihnen zunächst einmal zeigen, was im Bereich des Schwerbehindertenrechts so alles geht. In der Regel ist das viel mehr, als die Mandanten von sich aus glauben oder die Versorgungsämter glauben machen wollen. Man muß nur wissen, wie man vorgehen kann und soll. Nach fast drei Jahrzehnten Tätigkeit im Schwerbehindertenrecht bin ich da vermutlich ganz gut aufgestellt.

Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de gibt zunächst einmal den amtlichen Inhalt der Versorgungsmedizin-Verordnung wieder einschließlich dessen § 2, im Allgemeinen als Versorgungsmedizinische Grundsätze oder auch einfach GdB-Tabelle bezeichnet.

Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de beinhaltet stets die aktuelle Fassung einschließlich Ausblick auf die ausstehende 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Ich habe mir erlaubt, die ganze Sache um ein Schlagwortverzeichnis zu vervollständigen sowie die einschlägigen Beiratsbeschlüsse einzubauen und darüber hinaus auch eine Sammlung der wesentlichen und wichtigen Urteile zu den einzelnen medizinischen Befunden und Problembereichen hierzu zu fügen.

Die Zusammenstellung der hier wiedergegebenen Urteile ist natürlich zugegebenermaßen rein subjektiv. Ich bilde mir aber ein, die wirklich wichtigen Urteile alle erwischt zu haben.

Man mag mir nachsehen, dass in der Urteilssammlung möglicherweise überproportional viele Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart enthalten sind . Das mag zum einen daran liegen, dass ich aufgrund des Sitzes der Kanzlei in Konstanz naturgemäß relativ viel mit dem Landessozialgericht in Stuttgart zu tun habe. Andererseits liegt das aber auch daran, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein sehr veröffentlichungsfreudiges Gericht ist, welches gerne und häufig publiziert.

Die Wiedergabe einer Entscheidung heißt nicht, dass ich persönlich immer ganz oder auch nur teilweise damit einverstanden bin. Häufig ist eher das Gegenteil der Fall. Als Anwalt ist man allerdings den Interessen seiner Mandantschaft verpflichtet und dazu gehört es einmal auch darüber Bescheid zu wissen, wie die Gerichte „ticken“ und manche Dinge sehen. Nur dann kann man sich darauf einstellen und das Beste für seine Mandanten erreichen.


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Nun also die üblichen Impressums-Angaben:

Die Website Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de wird zur Vefügung gestellt von:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht Reinhold Dotterweich

Anschrift: Rechtsanwälte Dotterweich & Kollegen

Hussenstrasse 19

78462 Konstanz

Telefon: 07531 / 9450300

Telefax: 07531 / 9450302

Email: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de

https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/

Ust.IdNr. RA Dotterweich: DE142322021

Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Freiburg

Eisenbahnstraße 66, 79089 Freiburg

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Fachanwaltsordnung (FAO)

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de

Berufshaftpflichtversicherung beide Anwälte: : Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28 D-80802 München

Versicherungsnummer RA Dotterweich: GHV 60/0457/6407668/180



Versorgungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung