Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule
als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte,
Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommt ein
geringerer GdS in Betracht.
ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen
einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.
ist in den ersten zwei Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Der GdS beträgt während dieser Zeit
Leitsätze
Operations- und Bestrahlungsfolgen
Nach den Vorgaben der VersMedV (Anlage Teil B Nr 14.1) sind auch Operations- und Bestrahlungsfolgen nach einer Chemotherapie im Funktionssystem "Weibliche Geschlechtsorgane" zu bewerten, so dass eine Zuordnung der therapiebedingten Funktionseinschränkungen zu anderen Funktionssystemen, an denen die Folgen manifest werden, ausscheidet. Dies führte im Ergebnis nämlich dazu, dass die Funktionseinschränkungen jeweils nicht mehr bewertungsrelevant sind, was mit der vorgegebenen Konstruktion nicht vereinbar ist.
Landessozialgericht Baden-Württemberg 6. Senat
14.10.2021
L 6 SB 2703/20
14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch
Nach Entfernung eines malignen Gebärmuttertumors
ist eine Heilungsbewährung
abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Zervixtumors (Mikrokarzinom) im
Stadium T1a N0 M0
nach Entfernung eines Korpustumors im Frühstadium (Grading G1,
Infiltration höchstens des inneren Drittels des Myometrium)
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines
Zervixtumors.
im Stadium (T1b bis T2a) N0 M0
im Stadium T2b N0 M0
in höheren Stadien
nach Entfernung eines Korpustumors
im Stadium T1 N0 M0 (Grading ab G2, Infiltration über
das innere Drittel des Myometrium hinaus)
im Stadium T2 N0 M0
in höheren Stadien
14.3 Verlust eines Eierstockes
Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke,
ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf
den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause
im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch
oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls
durch Substitution
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit
des Hormonausfalls
20-40
Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke sind gut behandelbar, so
dass im Allgemeinen anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten
auftretende Komplikationen (z.B. Sterilität, abnormer Haarwuchs) sind gesondert
zu beurteilen.
Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors
ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0
in anderen Stadien
80
14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher
Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien
je nach Art, Umfang
und Kombination der Auswirkungen (z.B. Adhäsionsbeschwerden,
chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden)
14.5 Endometriose
leichten Grades
(geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden)..
mittleren Grades
schweren Grades
(z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden,
erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität)
14.6 Scheidenfisteln
Harnweg-Scheidenfistel
Mastdarm-Scheidenfistel
Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung)
Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind entsprechend
niedriger zu bewerten.
Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter
ohne Harninkontinenz oder mit geringer Stressinkontinenz
(Grad I)
mit stärkerer Harninkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden
mit völliger Harninkontinenz
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit
Ulzerationen sind ggf. zusätzlich zu bewerten.
Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit leichten
Defäkationsstörungen
Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung
des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität)
Kraurosis vulvae
geringen Grades (keine oder nur geringen Beschwerden)
mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden,
keine Sekundärveränderungen)
stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer
beeinflussbare Sekundärveränderungen)
Vollständige Entfernung der Vulva
Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors
ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Beseitigung im Stadium T1 N0 M0
in höheren Stadien
Nach Entfernung eines malignen Tumors der äußeren Geschlechtsteile
ist in den
ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Entfernung im Stadium (T1 bis T2) N0 M0
sonst