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GdB-TABELLE | SCHLAGWORTVERZEICHNIS

ANWÄLTE


Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
14. Weibliche Geschlechtsorgane

  • 14. Weibliche Geschlechtsorgane

14.1 Verlust der Brust (Mastektomie)

einseitig

30

beidseitig

40

Segment- oder Quadrantenresektion der Brust

0-20

Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis (z.B. Kapselfibrose, Dislokation der Prothese, Symmetrie)

nach Mastektomie

einseitig

10-30

beidseitig

20-40

nach subkutaner Mastektomie

einseitig

10-20

beidseitig

20-30

Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommt ein geringerer GdS in Betracht.

Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors

ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während dieser Zeit

bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0

50

bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0

60

in höheren Stadien

wenigstens 80

Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse

ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Der GdS beträgt während dieser Zeit

50

Leitsätze Operations- und Bestrahlungsfolgen

Nach den Vorgaben der VersMedV (Anlage Teil B Nr 14.1) sind auch Operations- und Bestrahlungsfolgen nach einer Chemotherapie im Funktionssystem "Weibliche Geschlechtsorgane" zu bewerten, so dass eine Zuordnung der therapiebedingten Funktionseinschränkungen zu anderen Funktionssystemen, an denen die Folgen manifest werden, ausscheidet. Dies führte im Ergebnis nämlich dazu, dass die Funktionseinschränkungen jeweils nicht mehr bewertungsrelevant sind, was mit der vorgegebenen Konstruktion nicht vereinbar ist.

Landessozialgericht Baden-Württemberg 6. Senat 14.10.2021 L 6 SB 2703/20



14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität

0

in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch

20

Nach Entfernung eines malignen Gebärmuttertumors

ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

nach Entfernung eines Zervixtumors (Mikrokarzinom) im Stadium T1a N0 M0

0

nach Entfernung eines Korpustumors im Frühstadium (Grading G1, Infiltration höchstens des inneren Drittels des Myometrium)

20

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Zervixtumors.

im Stadium (T1b bis T2a) N0 M0

0

im Stadium T2b N0 M0

60

in höheren Stadien

80

nach Entfernung eines Korpustumors

im Stadium T1 N0 M0 (Grading ab G2, Infiltration über das innere Drittel des Myometrium hinaus)

50

im Stadium T2 N0 M0

60

in höheren Stadien

80

14.3 Verlust eines Eierstockes

0

Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke,

ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause

10

im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution

20-30

vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls

20-40

Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke sind gut behandelbar, so dass im Allgemeinen anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Komplikationen (z.B. Sterilität, abnormer Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen.

Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors

ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit

nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0

50

in anderen Stadien

80

14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien

je nach Art, Umfang und Kombination der Auswirkungen (z.B. Adhäsionsbeschwerden, chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden)

10-40

14.5 Endometriose

leichten Grades
(geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden)..

0-10

mittleren Grades

20-40

schweren Grades
(z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität)

50-60

14.6 Scheidenfisteln

Harnweg-Scheidenfistel

50-60

Mastdarm-Scheidenfistel

60-70

Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung)

100

Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind entsprechend niedriger zu bewerten.

Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter

ohne Harninkontinenz oder mit geringer Stressinkontinenz (Grad I)

0-10

mit stärkerer Harninkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden

20-40

mit völliger Harninkontinenz

50-60

bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit

70

Ulzerationen sind ggf. zusätzlich zu bewerten.

Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit leichten Defäkationsstörungen

0-10

Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität)

40

Kraurosis vulvae

geringen Grades (keine oder nur geringen Beschwerden)

0-10

mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden, keine Sekundärveränderungen)

20-30

stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Sekundärveränderungen)

40

Vollständige Entfernung der Vulva

40

Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors

ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit

nach Beseitigung im Stadium T1 N0 M0

60

in höheren Stadien

80

Nach Entfernung eines malignen Tumors der äußeren Geschlechtsteile

ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit

nach Entfernung im Stadium (T1 bis T2) N0 M0

50

sonst

80
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