- 8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei
Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik
mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.
Außerdem sind die Einschränkung
der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen
(z.B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit
der Allergene zu berücksichtigen.
8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs
(Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)
ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung
des Defektes.
Rippendefekte mit Brustfellschwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich
entstellender Wirkung
20
Brustfellverwachsungen und -schwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
reaktionslos eingeheilt.
8.2 Bronchiektasen
als eigenständige Krankheiten – ohne dauernde Einschränkung
der Lungenfunktion,
leichte Form
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate,
wenig Husten, geringer Auswurf)
schwere Form
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf,
häufige akute Schübe)
Pneumokoniosen (z.B. Silikose, Asbestose)
ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion..)
8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung
der Lungenfunktion
geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer
Belastung (z.B. forsches Gehen [5 – 6 km/h], mittelschwere
körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der
Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte,
Blutgaswerte im Normbereich.
mittleren Grades
schwere Form
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei
alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3 – 4 km/h],
Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit);
statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung
bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische
Partialinsuffizienz..)
schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe;
statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung
um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische
Globalinsuffizienz
8.4 Nach einer Lungentransplantation
ist eine Heilungsbewährung abzuwarten
(im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen.
Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung
der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors
ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
bei Einschränkung der Lungenfunktion
mittleren bis schweren Grades
8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder
leichten Anfällen
mittleren Grades
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat)
und/oder schweren Anfällen
schweren Grades
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.
8.6 Bronchialasthma bei Kindern
geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten
Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion,
nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr)
mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen,
leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion,
etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere
Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate
kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)
ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen
Überdruckbeatmung
mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen
Überdruckbeatmung..
bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung.
8.8 Tuberkulose
Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.
Lungentuberkulose
ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd).
nicht ansteckungsfähig
ohne Einschränkung der Lungenfunktion
sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.
8.9 Sarkoidose
Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.
Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf
den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen
ein GdS von 30 anzunehmen.