Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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18.7 Kleinwuchs

Teil B Nr. 18.7 VersMedV · Rechtsstand 20.09.2026

Amtlicher Text / Bewertungsmaßstab

Teil B Nr. 18.7 VersMedV – Kleinwuchs

Befund / AusprägungGdS/GdB
Körpergröße nach Abschluss des Wachstums über 130 bis 140 cm20–40
über 120 bis 130 cm50
120 cm und darunterentsprechend höhere Werte

Die Tabellenwerte beziehen sich auf harmonischen Körperbau. Zusätzliche Störungen sind gesondert zu berücksichtigen.

Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B Nr. 18.7. Darstellung entsprechend dem vorhandenen Kapitelbestand; redaktionelle Erläuterungen folgen getrennt.
Versorgungsmedizinische Grundsätze – Kommentar
Kommentar

Kommentar zu Teil B Nr. 18.7 VersMedV

Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.

Körpergröße

Die Tabellenwerte knüpfen an die Körpergröße nach Abschluss des Wachstums an und setzen einen harmonischen Körperbau voraus.

Zusatzstörungen

Disproportionen, Gelenk- und statische Störungen, neurologische oder endokrine Folgen sowie außergewöhnliche psychoreaktive Auswirkungen können zusätzlich Bedeutung gewinnen.

Kinder vor Wachstumsabschluss

Vor Abschluss des Wachstums ist die Erwachsenentabelle nicht schematisch anzuwenden; maßgeblich sind die aktuellen altersbezogenen Teilhabebeeinträchtigungen.

Rechtsprechung

Gericht / DatumAktenzeichenKernaussage
Bundessozialgericht
17.09.1980
9 RVs 3/80Die für erwachsene Kleinwüchsige vorgesehenen Bewertungsmaßstäbe können auf Kinder vor Wachstumsabschluss nicht schematisch übertragen werden. Maßgeblich sind die gegenwärtigen, altersbezogenen Teilhabebeeinträchtigungen; künftige Entwicklungen dürfen nicht vorweggenommen werden.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat
03.09.2015
L 13 SB 103/14Bei Kindern vor Wachstumsabschluss ist die Erwachsenentabelle der Nr. 18.7 nicht schematisch anzuwenden. Erforderlich ist eine individuelle Bewertung der aktuellen altersbezogenen Teilhabebeeinträchtigungen.
Bundessozialgericht
21.03.2016
B 9 SB 81/15 BVerfahrensrechtlicher Nachlauf zur kindlichen Kleinwuchs-Bewertung. Das BSG beanstandete die tatrichterliche Individualbewertung nicht mit einer eigenen starren GdB-Tabelle.