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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
Kleinwuchs

18.7 Kleinwuchs

Körpergröße nach Abschluss des Wachstums

über 130 bis 140 cm

20 – 40

über 120 bis 130 cm

50

Bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht.
Dieser GdS ist auf harmonischen Körperbau bezogen.

Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z.B. bei Achondroplasie, bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie

  • mangelhafte Körperproportionen,
    Verbildungen der Gliedmaßen,
    Störungen der Gelenkfunktion,
    Muskelfunktion und Statik,
    neurologische Störungen,
    Einschränkungen der Sinnesorgane,
    endokrine Ausfälle und außergewöhnliche psychoreaktive Störungen.

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