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GdB-TABELLE | SCHLAGWORTVERZEICHNIS

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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
Muskelkrankheiten

  • 18.6 Muskelkrankheiten

Bei der Beurteilung des GdS ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen auszugehen:

Muskelschwäche

mit geringen Auswirkungen
(vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten)

20 – 40

mit mittelgradigen Auswirkungen
(zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten,
Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens)

50-80

mit schweren Auswirkungen
(bis zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme)..

90-100

Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen auf innere Organe (z.B. Einschränkung der Lungenfunktion und/oder der Herzleistung durch Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-, Schluck- oder Sprechstörungen (z.B. bei der Myasthenie) zu berücksichtigen.


Versorgungsmedizinische Grundsätze | ERWEITERT

Myasthenia gravis ist eine chronische, nicht heilbare Autoimmunerkrankung, die durch belastungsabhängige Muskelschwäche gekennzeichnet ist. Sie entsteht durch Antikörper, die die Signalübertragung zwischen Nerven und Muskeln stören, was oft zu Augenlidschwäche, Doppelbildern, Sprech-, Schluck- oder Atemproblemen führt.

Die Diagnose einer Myasthenia gravis (MG) erfolgt durch eine Kombination aus klinischen Tests (z. B. Eisbeutel-Test, Simpson-Test), Blutuntersuchungen auf Antikörper (AChR-Ak, MuSK-Ak) und elektrophysiologischen Messungen (repetitive Nervenstimulation).

Zur Bewertung der Schweregrade werden Scores wie der QMG-Score (Quantitative Myasthenia Gravis) oder der Besinger-Score eingesetzt.


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