Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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18.4 Fibromyalgie, CFS und MCS

Teil B Nr. 18.4 VersMedV · Rechtsstand 20.09.2026

Amtlicher Text / Bewertungsmaßstab

Teil B Nr. 18.4 VersMedV – Fibromyalgie, CFS und MCS

Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.

Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B Nr. 18.4. Darstellung entsprechend dem vorhandenen Kapitelbestand; redaktionelle Erläuterungen folgen getrennt.
Versorgungsmedizinische Grundsätze – Kommentar
Kommentar

Kommentar zu Teil B Nr. 18.4 VersMedV

Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.

Funktionssystem

Zunächst ist festzustellen, welches Funktionssystem durch die tatsächlichen Auswirkungen geprägt wird.

Dauer und Intensität

Erschöpfung, Schmerzen, Belastungsabbruch und Leistungseinbußen sind nach Dauer, Intensität und Verlauf zu erfassen.

Teilhabe

Arbeit, Haushalt, Mobilität, soziale Kontakte und Freizeit geben konkrete Hinweise auf die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung.

Doppelbewertung

Dieselben Schmerz- und Funktionsfolgen dürfen nicht zugleich in mehreren Funktionssystemen doppelt bewertet werden.

Rechtsprechung

Gericht / DatumAktenzeichenKernaussage
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat
23.09.2015
L 11 SB 35/13Fibromyalgie und chronische Schmerzstörungen sind nach den konkreten funktionellen Auswirkungen zu bewerten. Eine Doppelbewertung derselben Schmerzen in mehreren Funktionssystemen ist zu vermeiden.
LSG Baden-Württemberg
20.08.2020
L 6 SB 3682/18MCS, CFS, Fibromyalgie und ähnliche Syndrome sind nach Nr. 18.4 entsprechend ihren funktionellen Auswirkungen analog zu bewerten. Fehlende oder geringe Behandlung kann als Indiz gegen einen höheren Leidensdruck sprechen; die GdB-Festsetzung ist letztlich eine rechtliche Wertung.
Bundessozialgericht
11.03.2021
B 9 SB 51/20 BVerfahrensrechtlicher Nachlauf zur MCS-Entscheidung L 6 SB 3682/18 . Das BSG traf keine neue materielle GdB-Einstufung; maßgeblich bleibt die Bewertung der konkreten funktionellen Auswirkungen.
Bundessozialgericht
16.03.2016
B 9 SB 85/15 BDas BSG traf keine materielle Grundsatzentscheidung zur abstrakten Zuordnung der Fibromyalgie. Die Beschwerde legte die Voraussetzungen einer verallgemeinerungsfähigen Rechtsfrage zu Nr. 18.4 nicht hinreichend dar.
Hessisches Landessozialgericht 3. Senat
26.09.2024
L 3 SB 105/23Eine Diagnose allein begründet keinen zusätzlichen GdB. Für CFS bzw. Erschöpfungssyndrome müssen konkrete, dauerhafte funktionelle Teilhabeeinbußen medizinisch nachvollziehbar dokumentiert sein.