Teil B Nr. 18.4 VersMedV – Fibromyalgie, CFS und MCS
Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.

Kommentar zu Teil B Nr. 18.4 VersMedV
Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.
Dauer und Intensität
Erschöpfung, Schmerzen, Belastungsabbruch und Leistungseinbußen sind nach Dauer, Intensität und Verlauf zu erfassen.
Teilhabe
Arbeit, Haushalt, Mobilität, soziale Kontakte und Freizeit geben konkrete Hinweise auf die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung.
Doppelbewertung
Dieselben Schmerz- und Funktionsfolgen dürfen nicht zugleich in mehreren Funktionssystemen doppelt bewertet werden.
Rechtsprechung
| Gericht / Datum | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|
| Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat 23.09.2015 | L 11 SB 35/13 | Fibromyalgie und chronische Schmerzstörungen sind nach den konkreten funktionellen Auswirkungen zu bewerten. Eine Doppelbewertung derselben Schmerzen in mehreren Funktionssystemen ist zu vermeiden. |
| LSG Baden-Württemberg 20.08.2020 | L 6 SB 3682/18 | MCS, CFS, Fibromyalgie und ähnliche Syndrome sind nach Nr. 18.4 entsprechend ihren funktionellen Auswirkungen analog zu bewerten. Fehlende oder geringe Behandlung kann als Indiz gegen einen höheren Leidensdruck sprechen; die GdB-Festsetzung ist letztlich eine rechtliche Wertung. |
| Bundessozialgericht 11.03.2021 | B 9 SB 51/20 B | Verfahrensrechtlicher Nachlauf zur MCS-Entscheidung L 6 SB 3682/18 . Das BSG traf keine neue materielle GdB-Einstufung; maßgeblich bleibt die Bewertung der konkreten funktionellen Auswirkungen. |
| Bundessozialgericht 16.03.2016 | B 9 SB 85/15 B | Das BSG traf keine materielle Grundsatzentscheidung zur abstrakten Zuordnung der Fibromyalgie. Die Beschwerde legte die Voraussetzungen einer verallgemeinerungsfähigen Rechtsfrage zu Nr. 18.4 nicht hinreichend dar. |
| Hessisches Landessozialgericht 3. Senat 26.09.2024 | L 3 SB 105/23 | Eine Diagnose allein begründet keinen zusätzlichen GdB. Für CFS bzw. Erschöpfungssyndrome müssen konkrete, dauerhafte funktionelle Teilhabeeinbußen medizinisch nachvollziehbar dokumentiert sein. |
Funktionssystem
Zunächst ist festzustellen, welches Funktionssystem durch die tatsächlichen Auswirkungen geprägt wird.