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URTEILE
GdB-TABELLE
SCHLAGWORTVERZEICHNIS
ANWÄLTE
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
VersorgungsmedizinischeGrundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
13. Männliche Geschlechtsorgane
12. Harnorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündliche-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen
18.2.3 Vaskulitiden
18.3 Beurteilung nicht entzündlicher Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeine
18.12 Endoprothesen
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
Es werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens
bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens
bei beidseitiger Totalendoprothesebeträgt der GdS mindestens
bei einseitiger Teilendoprothese der GdS mindestens
bei beidseitiger Teilendoprothese der GdS mindestens
bei beidseitiger Endoprothese der GdS mindestens
bei beidseitiger Totalendoprothese der GdS mindestens
Endoprothesen bedingen keine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung.
Hüftkopfnekrosen (z.B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung
Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung