Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt,
sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit
beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei
denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit
erworben worden ist..