Begutachtung
Begutachtung
Die Mitnahme einer Begleitperson zur Begutachtung ist grundsätzlich zulässig, wenn deren Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung nicht erschwert oder verhindert. Die Entscheidung über die Anwesenheit einer 3. Person während einer gerichtlich angeordneten Untersuchung trifft letztlich das Gericht.
BSG 9. Senat 27.10.2022
B 9 SB 1/20 R
Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
IMPRESSUM
KONTAKTFORMULAR