Teil B Nr. 18.11 VersMedV – Gliedmaßenschäden, Allgemeines
Der GdS bei Gliedmaßenschäden ergibt sich aus dem Vergleich mit den Werten für entsprechende Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann der Zustand im Einzelfall funktionell ungünstiger sein als ein Verlust.
Ungünstige Stumpfverhältnisse, Stumpfkrankheiten oder Funktionsbeeinträchtigungen benachbarter Gelenke können die Werte erhöhen. Bei Pseudarthrosen sind straffe Formen günstiger als schlaffe; bei habituellen Luxationen ist neben der Funktion die Häufigkeit der Ausrenkungen wichtig.

Kommentar zu Teil B Nr. 18.11 VersMedV
Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.
Stumpf- und Nachbargelenke
Stumpfverhältnisse und zusätzliche Beeinträchtigungen benachbarter Gelenke sind eigenständig in die Funktionsbewertung einzubeziehen.
Pseudarthrosen und Luxationen
Bei Pseudarthrosen und habituellen Luxationen sind Stabilität, Gebrauchsfähigkeit und Häufigkeit der Ereignisse entscheidend.
Rechtsprechung
| Gericht / Datum | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|
| Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat 26.08.2016 | L 8 SB 4557/15 | Eine Kahnbeinpseudarthrose bzw. ein knöcherner Defekt ist ohne nachweisbare sekundäre Funktionsbeeinträchtigung nicht schon als solcher GdB-relevant. Maßgeblich sind Beweglichkeit, Belastbarkeit, Muskelstatus und Gebrauchsfähigkeit. |
Vergleich mit Gliedverlust
Der Tabellenvergleich mit einem Gliedverlust ist Ausgangspunkt; die konkrete Gebrauchsfähigkeit kann im Einzelfall günstiger oder ungünstiger sein.