Amtlicher Text / Bewertungsmaßstab
Teil B Nr. 18.3 VersMedV – Nicht-entzündliche Krankheiten der Weichteile
Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten der Weichteile kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand an.
Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B Nr. 18.3. Darstellung entsprechend dem vorhandenen Kapitelbestand; redaktionelle Erläuterungen folgen getrennt.

Kommentar zu Teil B Nr. 18.3 VersMedV
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Allgemeinzustand
Bei generalisierten Beschwerden ist zusätzlich zu prüfen, wie stark Leistungsfähigkeit und Allgemeinzustand dauerhaft beeinträchtigt sind.
Rechtsprechung
| Gericht / Datum | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|
| Landessozialgericht Baden-Württemberg 3. Senat 10.08.2022 | L 3 SB 2/21 | Die Entscheidung verdeutlicht die funktionsbezogene Bewertung mehrerer orthopädischer Bereiche. Neben Bewegungsmaßen sind insbesondere Minderbelastbarkeit und Kraftminderung zu berücksichtigen; bei der Schulter kann eine erhebliche Kraftminderung den Tabellenwert der reinen Bewegungsbegrenzung erhöhen. |
Funktionsbeteiligung
Eine Diagnose oder ein struktureller Befund ist nicht schematisch mit einem bestimmten GdB verknüpft; die funktionellen Auswirkungen müssen festgestellt werden.