Amtlicher Text / Bewertungsmaßstab
Teil B Nr. 18.8 VersMedV – Großwuchs
Großwuchs allein rechtfertigt noch keinen GdS. Besonders zu beachten sind psychoreaktive Störungen sowie eigenständige funktionelle Folgen.
Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B Nr. 18.8. Darstellung entsprechend dem vorhandenen Kapitelbestand; redaktionelle Erläuterungen folgen getrennt.

Kommentar zu Teil B Nr. 18.8 VersMedV
Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.
Funktionelle und psychoreaktive Folgen
Entscheidend sind konkret nachweisbare funktionelle oder außergewöhnliche psychoreaktive Auswirkungen.
Großwuchs allein
Eine bestimmte Körpergröße löst ohne zusätzliche Beeinträchtigungen keinen schematischen GdB aus.