Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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18.8 Großwuchs

Teil B Nr. 18.8 VersMedV · Rechtsstand 20.09.2026

Amtlicher Text / Bewertungsmaßstab

Teil B Nr. 18.8 VersMedV – Großwuchs

Großwuchs allein rechtfertigt noch keinen GdS. Besonders zu beachten sind psychoreaktive Störungen sowie eigenständige funktionelle Folgen.

Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B Nr. 18.8. Darstellung entsprechend dem vorhandenen Kapitelbestand; redaktionelle Erläuterungen folgen getrennt.
Versorgungsmedizinische Grundsätze – Kommentar
Kommentar

Kommentar zu Teil B Nr. 18.8 VersMedV

Die Kommentarnavigation führt ausschließlich zu den auf dieser Seite erläuterten Bewertungsaspekten.

Großwuchs allein

Eine bestimmte Körpergröße löst ohne zusätzliche Beeinträchtigungen keinen schematischen GdB aus.

Funktionelle und psychoreaktive Folgen

Entscheidend sind konkret nachweisbare funktionelle oder außergewöhnliche psychoreaktive Auswirkungen.

Rechtsprechung