Beurteilung des GdB/MdE-Grades bei Linsenlosigkeit
eines Auges nach Verlust oder Blindheit des anderen
Auges
Der Beschluss der DOG, den GdB/MdE-Grad wegen Linsenlosigkeit eines Auges bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges
mit 40 zu beurteilen, entspricht den Ausführungen in Nr. 26.4,
Seite 52, der „Anhaltspunkte“.
Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung