BVerwG, 28.02.2018 – 6 C 48.16
Merkzeichen RF · Quellenstatus
Entscheidung / Quellenstand
Quellenstatus / verifizierte Einordnung
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 28.02.2018
Aktenzeichen: 6 C 48.16
ECLI: ECLI:DE:BVerwG:2018:280218U6C48.16.0
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Merkzeichen RF trotz des historisch unveränderten Wortlauts in § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV seit Einführung des Rundfunkbeitrags den Nachweis dafür erbringt, dass die Voraussetzungen der Ermäßigung auf ein Drittel nach § 4 Abs. 2 RBStV vorliegen. Die früher an dieselben gesundheitlichen Voraussetzungen geknüpfte Rundfunkgebührenbefreiung wurde zum 01.01.2013 durch die Beitragsermäßigung ersetzt.
Quellenhinweis: Die Entscheidungsdaten und Kernaussage sind anhand der amtlichen Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichts verifiziert. Redaktionelle Datenbankzusätze und fremde Randnummern werden nicht übernommen.