Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

22.06.2016 – L 13 SB 29/15

Merkzeichen G · Rechtsprechungsseite

Entscheidung / Quellenstand

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat, 22.06.2016 – L 13 SB 29/15 Merkzeichen G · Psychische / psychogene Gehbeeinträchtigung Psychogene Gangstörung: weniger als 300 Meter in 30 Minuten trotz Gehstützen Einordnung: Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300 Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht. Gericht Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat Datum 22.06.2016 Aktenzeichen L 13 SB 29/15 ECLI – Ergebnis G bejaht; psychogene Gangstörung mit hochgradig verkürzter Gehstrecke Rechtsprechungsbereich Psychische / psychogene Gehbeeinträchtigung Zitiervorschlag LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 – L 13 SB 29/15 – Fundstellen / Quellenangabe Öffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de Quellenstatus Öffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der vorliegenden Primärquelle. Kernaussage G kann bei einer psychogenen Gangstörung vorliegen, wenn das Gehvermögen tatsächlich in einer den VMG-Regelfällen vergleichbaren Schwere eingeschränkt ist. Im entschiedenen Fall konnte die Klägerin ohne Unterarmgehstützen keine 100 Meter und selbst mit Gehstützen in einer halben Stunde keine 300 Meter bewältigen. Entscheidende Gründe Der amtliche Online-Volltext stellt auf die Fähigkeit ab, unbekannte Wege eigenständig zu bewältigen. Wiederholt eingeübte Wege können lediglich „auswendig“ erlernt sein und beweisen keine allgemeine Orientierungsfähigkeit. Bei geistiger Behinderung wertet das Gericht die GdB-Stufen in Teil D Nr. 1 f VMG als abgestufte Vermutungsregeln. Bei einem GdB von 80 bis 90 ist eine relevante Orientierungsstörung regelmäßig anzunehmen, kann aber im Einzelfall widerlegt werden. Bedeutung für das Merkzeichen G Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300 Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht. Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt Maßgeblich waren §§ 145, 146 SGB IX a.F. in Verbindung mit Teil D Nr. 1 VMG. Die inhaltlich entsprechende gesetzliche Definition findet sich heute insbesondere in §§ 228, 229 SGB IX. Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage Grundsätzlich auf heutige Fälle übertragbar. Maßgeblich bleibt stets die konkrete funktionelle Vergleichbarkeit mit den VMG-Regelfällen und die behinderungsbedingte Ursache der Einschränkung. Querverweise • BSG 9. Senat – 11.08.2015 – B 9 SB 1/14 R: BSG 2015 – Öffnung für psychische Gehstörungen • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 5. Senat – 12.05.2023 – L 5 SB 34/21: Panik/Agoraphobie ohne spezifische Gehfunktionsstörung – G verneint • Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat – 01.03.2024 – L 8 SB 634/23: Autismus/Angst/vereinzelte psychogene Lähmungen – G verneint • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat – 25.02.2015 – L 13 SB 103/12: Psychogene Gangstörung – G bejaht Quelle und Volltext Quellenstatus: Öffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der vorliegenden Primärquelle. Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de öffnen →