22.06.2016 – L 13 SB 29/15
Merkzeichen G · Rechtsprechungsseite
Entscheidung / Quellenstand
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat,
22.06.2016 – L 13 SB 29/15
Merkzeichen G · Psychische / psychogene Gehbeeinträchtigung
Psychogene Gangstörung: weniger als 300 Meter in 30
Minuten trotz Gehstützen
Einordnung:
Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer
organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300
Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht.
Gericht Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat
Datum 22.06.2016
Aktenzeichen L 13 SB 29/15
ECLI –
Ergebnis G bejaht; psychogene Gangstörung mit hochgradig
verkürzter Gehstrecke
Rechtsprechungsbereich Psychische / psychogene Gehbeeinträchtigung
Zitiervorschlag LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 – L 13 SB
29/15 –
Fundstellen / Quellenangabe Öffentlich zugänglicher Volltext bei
Sozialgerichtsbarkeit.de
Quellenstatus Öffentlich zugänglicher Volltext bei
Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der
vorliegenden Primärquelle.
Kernaussage
G kann bei einer psychogenen Gangstörung vorliegen, wenn das Gehvermögen tatsächlich in einer
den VMG-Regelfällen vergleichbaren Schwere eingeschränkt ist. Im entschiedenen Fall konnte die
Klägerin ohne Unterarmgehstützen keine 100 Meter und selbst mit Gehstützen in einer halben Stunde
keine 300 Meter bewältigen.
Entscheidende Gründe
Der amtliche Online-Volltext stellt auf die Fähigkeit ab, unbekannte Wege eigenständig zu
bewältigen. Wiederholt eingeübte Wege können lediglich „auswendig“ erlernt sein und beweisen
keine allgemeine Orientierungsfähigkeit.
Bei geistiger Behinderung wertet das Gericht die GdB-Stufen in Teil D Nr. 1 f VMG als abgestufte
Vermutungsregeln. Bei einem GdB von 80 bis 90 ist eine relevante Orientierungsstörung regelmäßig
anzunehmen, kann aber im Einzelfall widerlegt werden.
Bedeutung für das Merkzeichen G
Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer
organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300
Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht.
Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt
Maßgeblich waren §§ 145, 146 SGB IX a.F. in Verbindung mit Teil D Nr. 1 VMG. Die inhaltlich
entsprechende gesetzliche Definition findet sich heute insbesondere in §§ 228, 229 SGB IX.
Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage
Grundsätzlich auf heutige Fälle übertragbar. Maßgeblich bleibt stets die konkrete funktionelle
Vergleichbarkeit mit den VMG-Regelfällen und die behinderungsbedingte Ursache der Einschränkung.
Querverweise
• BSG 9. Senat – 11.08.2015 – B 9 SB 1/14 R: BSG 2015 – Öffnung für psychische Gehstörungen
• Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 5. Senat – 12.05.2023 – L 5 SB 34/21: Panik/Agoraphobie
ohne spezifische Gehfunktionsstörung – G verneint
• Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat – 01.03.2024 – L 8 SB 634/23:
Autismus/Angst/vereinzelte psychogene Lähmungen – G verneint
• Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat – 25.02.2015 – L 13 SB 103/12: Psychogene
Gangstörung – G bejaht
Quelle und Volltext
Quellenstatus: Öffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der
vorliegenden Primärquelle.
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