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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat, 22.06.2016 – L 13 SB 29/15

Merkzeichen G · Psychische / psychogene Gehbeeinträchtigung

Psychogene Gangstörung: weniger als 300 Meter in 30 Minuten trotz Gehstützen

Einordnung: Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300 Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht.
GerichtLandessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat
Datum22.06.2016
AktenzeichenL 13 SB 29/15
ECLI
ErgebnisG bejaht; psychogene Gangstörung mit hochgradig verkürzter Gehstrecke
RechtsprechungsbereichPsychische / psychogene Gehbeeinträchtigung
ZitiervorschlagLSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 – L 13 SB 29/15 –
Fundstellen / QuellenangabeÖffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de
QuellenstatusÖffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der hochgeladenen Sammelmappe.

Kernaussage

G kann bei einer psychogenen Gangstörung vorliegen, wenn das Gehvermögen tatsächlich in einer den VMG-Regelfällen vergleichbaren Schwere eingeschränkt ist. Im entschiedenen Fall konnte die Klägerin ohne Unterarmgehstützen keine 100 Meter und selbst mit Gehstützen in einer halben Stunde keine 300 Meter bewältigen.

Entscheidende Gründe

Der amtliche Online-Volltext stellt auf die Fähigkeit ab, unbekannte Wege eigenständig zu bewältigen. Wiederholt eingeübte Wege können lediglich „auswendig“ erlernt sein und beweisen keine allgemeine Orientierungsfähigkeit.

Bei geistiger Behinderung wertet das Gericht die GdB-Stufen in Teil D Nr. 1 f VMG als abgestufte Vermutungsregeln. Bei einem GdB von 80 bis 90 ist eine relevante Orientierungsstörung regelmäßig anzunehmen, kann aber im Einzelfall widerlegt werden.

Bedeutung für das Merkzeichen G

Positiver psychogener Vergleichsfall nach der Öffnung der Rechtsprechung: G wurde bei einer organisch nicht hinreichend erklärbaren, psychogen geprägten Gangstörung mit weniger als 300 Metern in 30 Minuten trotz Unterarmgehstützen bejaht.

Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt

Maßgeblich waren §§ 145, 146 SGB IX a.F. in Verbindung mit Teil D Nr. 1 VMG. Die inhaltlich entsprechende gesetzliche Definition findet sich heute insbesondere in §§ 228, 229 SGB IX.

Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage

Grundsätzlich auf heutige Fälle übertragbar. Maßgeblich bleibt stets die konkrete funktionelle Vergleichbarkeit mit den VMG-Regelfällen und die behinderungsbedingte Ursache der Einschränkung.

Querverweise

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Quelle und Volltext

Quellenstatus: Öffentlich zugänglicher Volltext bei Sozialgerichtsbarkeit.de; nicht Bestandteil der hochgeladenen Sammelmappe.

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