Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 18.02.2025 – L 11 SB 107/24

Teil B Nr. 13 VersMedV · Männliche Geschlechtsorgane · Rechtsprechungsseite

Einordnung

13.2 – Impotentia coeundi
Bei unter Behandlung deutlich gebessertem Befund und unter Medikation guter Erektion sind die Voraussetzungen der Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung nicht erfüllt; ein GdB 20 nach Nr. 13.2 scheidet insoweit aus.

Nachweis

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