Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 18.02.2025 – L 11 SB 107/24
Teil B Nr. 13 VersMedV · Männliche Geschlechtsorgane · Rechtsprechungsseite
Einordnung
13.2 – Impotentia coeundi
Bei unter Behandlung deutlich gebessertem Befund und unter Medikation guter Erektion sind die Voraussetzungen der Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung nicht erfüllt; ein GdB 20 nach Nr. 13.2 scheidet insoweit aus.
Bei unter Behandlung deutlich gebessertem Befund und unter Medikation guter Erektion sind die Voraussetzungen der Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung nicht erfüllt; ein GdB 20 nach Nr. 13.2 scheidet insoweit aus.
Nachweis
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