Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Merkzeichen G – Quellenstatus

Merkzeichen G · Rechtsprechungsseite

Entscheidung / Quellenstand

Merkzeichen G – Quellenstatus Nicht verfügbare Volltexte und Sonderquellen Methodik: Nicht verfügbare Entscheidungsgründe werden nicht rekonstruiert. Spätere Zitate oder BSG-Nachläufe werden nur mit dem Aussageumfang verwendet, den die jeweilige Quelle tatsächlich trägt. Entscheidung Status Gesicherter Aussageumfang Landessozialgericht Volltext derzeit nicht verfügbar Entscheidung und Kernaussage sind Niedersachsen-Bremen 13. Senat, über dejure-Zitatstellen und spätere 11.11.2020 – L 13 SB 25/20 gerichtliche Zitate verifizierbar. Die bloß theoretische Möglichkeit eines jederzeitigen Anfalls genügt nicht. Landessozialgericht für das Land Volltext derzeit nicht verfügbar Der Verfahrensgang und die tragende Nordrhein-Westfalen 13. Senat, LSG-Auffassung sind im nachgehenden 25.06.2019 – L 13 SB 141/18 BSG-Beschluss B 9 SB 83/19 B dokumentiert. Der BSG-Beschluss ist keine materielle Grundsatzentscheidung zur GdB-40-Schwelle. BSG, 11.06.2026 – B 9 SB 1/25 R Die schriftlichen Urteilsgründe sind derzeit nicht verfügbar. Der offizielle BSG-Terminbericht dokumentiert jedoch Revisionserfolg, Zuerkennung von G und die maßgebliche funktionelle Gesamtschau. Die zugehörige Unterseite ist deshalb ausdrücklich als Auswertung des Terminberichts gekennzeichnet. LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 – L 11 SB 87/19 Diese für die Orientierungsfähigkeit wichtige Entscheidung war nicht in der Primärquelle enthalten, ist aber als amtlicher Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg öffentlich verfügbar. Die Unterseite verweist auf den amtlichen Volltext und reproduziert ihn nicht vollständig. LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 – L 13 SB 29/15 Beim abschließenden Abgleich mit der ursprünglichen Quellenübersicht zeigte sich, dass auch diese wichtige positive Entscheidung zur psychogenen Gangstörung nicht in der Primärquelle enthalten war. Ein öffentlich zugänglicher Volltext ist jedoch bei Sozialgerichtsbarkeit.de vorhanden. Die Unterseite wertet ihn zusammenfassend aus und verweist auf die Quelle, ohne den externen Volltext vollständig zu reproduzieren.