Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)



Versorgungsmedizinische Grundsätze | ERWEITERT

Gesamt-GdB | GdB-Rechner


Schwerbehindertenausweis befristet / unbefristet

Heilungsbewährung

GdB Herabsetzungsverfahren


Schwerbehinderung, Gleichstellung und Kündigungsschutz

Schwerbehinderung Arbeitszeit Nachtarbeit

Sozialgerichtliches Verfahren


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat, 14.12.2020 – L 11 SB 87/19

Merkzeichen G · Geistige Behinderung / Orientierung

Geistige Behinderung: eingeübte Wege und Orientierungsfähigkeit

Einordnung: Leitentscheidung zur Orientierungsfähigkeit: Eingeübte, ritualisierte Wege sind nicht mit eigenständiger Orientierung auf unbekannten Wegen gleichzusetzen.
GerichtLandessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat
Datum14.12.2020
AktenzeichenL 11 SB 87/19
ECLIECLI:DE:LSGBEBB:2020:1214.L11SB87.19.00
ErgebnisG bejaht; Orientierungsstörung auf unbekannten Wegen
RechtsprechungsbereichGeistige Behinderung / Orientierung
ZitiervorschlagLSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2020 – L 11 SB 87/19 –
Fundstellen / QuellenangabeAmtlicher Online-Volltext (Landesrechtsportal Brandenburg)
QuellenstatusAmtlicher Online-Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg; nicht Bestandteil der hochgeladenen Sammelmappe.

Kernaussage

Wer lediglich durch Wiederholung eingeübte Wegstrecken bewältigt, sich auf neuen Wegstrecken aber nicht eigenständig orientieren kann, kann die Voraussetzungen des Merkzeichens G erfüllen. Die VMG enthalten bei geistiger Behinderung abgestufte Vermutungen: GdB 100 immer, GdB 80–90 regelmäßig, unter 80 regelmäßig nicht, jeweils vorbehaltlich der dort beschriebenen Ausnahmen.

Entscheidende Gründe

Der amtliche Online-Volltext stellt auf die Fähigkeit ab, unbekannte Wege eigenständig zu bewältigen. Wiederholt eingeübte Wege können lediglich „auswendig“ erlernt sein und beweisen keine allgemeine Orientierungsfähigkeit.

Bei geistiger Behinderung wertet das Gericht die GdB-Stufen in Teil D Nr. 1 f VMG als abgestufte Vermutungsregeln. Bei einem GdB von 80 bis 90 ist eine relevante Orientierungsstörung regelmäßig anzunehmen, kann aber im Einzelfall widerlegt werden.

Bedeutung für das Merkzeichen G

Leitentscheidung zur Orientierungsfähigkeit: Eingeübte, ritualisierte Wege sind nicht mit eigenständiger Orientierung auf unbekannten Wegen gleichzusetzen.

Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt

Die Entscheidung beruht bereits auf der heutigen Grundstruktur der §§ 228, 229 SGB IX in Verbindung mit Teil D Nr. 1 VMG.

Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage

Grundsätzlich auf heutige Fälle übertragbar. Maßgeblich bleibt stets die konkrete funktionelle Vergleichbarkeit mit den VMG-Regelfällen und die behinderungsbedingte Ursache der Einschränkung.

Querverweise

← Zur Hauptseite Merkzeichen G


Quelle und Volltext

Quellenstatus: Amtlicher Online-Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg; nicht Bestandteil der hochgeladenen Sammelmappe.

Amtlichen Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg öffnen →

↑ Nach oben

Nach oben
Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de
Das Portal für Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
© Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de