Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

14.12.2020 – L 11 SB 87/19

Merkzeichen G · Rechtsprechungsseite

Entscheidung / Quellenstand

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat, 14.12.2020 – L 11 SB 87/19 Merkzeichen G · Geistige Behinderung / Orientierung Geistige Behinderung: eingeübte Wege und Orientierungsfähigkeit Einordnung: Leitentscheidung zur Orientierungsfähigkeit: Eingeübte, ritualisierte Wege sind nicht mit eigenständiger Orientierung auf unbekannten Wegen gleichzusetzen. Gericht Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat Datum 14.12.2020 Aktenzeichen L 11 SB 87/19 ECLI ECLI:DE:LSGBEBB:2020:1214.L11SB87.19.00 Ergebnis G bejaht; Orientierungsstörung auf unbekannten Wegen Rechtsprechungsbereich Geistige Behinderung / Orientierung Zitiervorschlag LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2020 – L 11 SB 87/19 – Fundstellen / Quellenangabe Amtlicher Online-Volltext (Landesrechtsportal Brandenburg) Quellenstatus Amtlicher Online-Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg; nicht Bestandteil der vorliegenden Primärquelle. Kernaussage Wer lediglich durch Wiederholung eingeübte Wegstrecken bewältigt, sich auf neuen Wegstrecken aber nicht eigenständig orientieren kann, kann die Voraussetzungen des Merkzeichens G erfüllen. Die VMG enthalten bei geistiger Behinderung abgestufte Vermutungen: GdB 100 immer, GdB 80–90 regelmäßig, unter 80 regelmäßig nicht, jeweils vorbehaltlich der dort beschriebenen Ausnahmen. Entscheidende Gründe Der amtliche Online-Volltext stellt auf die Fähigkeit ab, unbekannte Wege eigenständig zu bewältigen. Wiederholt eingeübte Wege können lediglich „auswendig“ erlernt sein und beweisen keine allgemeine Orientierungsfähigkeit. Bei geistiger Behinderung wertet das Gericht die GdB-Stufen in Teil D Nr. 1 f VMG als abgestufte Vermutungsregeln. Bei einem GdB von 80 bis 90 ist eine relevante Orientierungsstörung regelmäßig anzunehmen, kann aber im Einzelfall widerlegt werden. Bedeutung für das Merkzeichen G Leitentscheidung zur Orientierungsfähigkeit: Eingeübte, ritualisierte Wege sind nicht mit eigenständiger Orientierung auf unbekannten Wegen gleichzusetzen. Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt Die Entscheidung beruht bereits auf der heutigen Grundstruktur der §§ 228, 229 SGB IX in Verbindung mit Teil D Nr. 1 VMG. Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage Grundsätzlich auf heutige Fälle übertragbar. Maßgeblich bleibt stets die konkrete funktionelle Vergleichbarkeit mit den VMG-Regelfällen und die behinderungsbedingte Ursache der Einschränkung. Querverweise • BSG 9. Senat – 12.11.1996 – 9 RVs 5/95: BSG – Gehörlosigkeit, Altersgrenze und § 48 SGB X • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat – 09.09.2020 – L 13 SB 40/17: Gehörlosigkeit, Smartphone/Karten und Orientierung Quelle und Volltext Quellenstatus: Amtlicher Online-Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg; nicht Bestandteil der vorliegenden Primärquelle. Amtlichen Volltext im Landesrechtsportal Brandenburg öffnen →