Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)



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Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 V 13/01 R

Merkzeichen H · BSG-Querschnittsrechtsprechung

Parallelentscheidung zum wirtschaftlichen Wert des Hilfebedarfs

Einordnung: Die bereitgestellte Dokumentation weist die Entscheidung ausdrücklich nur als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B 9 V 3/01 R aus. Eigene Entscheidungsgründe sind im Arbeitskorpus nicht dokumentiert.
GerichtBundessozialgericht
Datum12.02.2003
AktenzeichenB 9 V 13/01 R
Erkrankung / SituationPflegezulage / Hilflosigkeit
Altersbezugnicht aus der Kurzdokumentation ersichtlich
Ergebnis HParallelentscheidung; eigener Tenor im Arbeitskorpus nicht dokumentiert
§ 48 SGB Xnein
Pflegegrad / ZeitbezugZeitaufwand / wirtschaftlicher Wert
Quelle im ArbeitskorpusSammelmappe1(1).pdf

Tenor in Kürze

Der im Arbeitskorpus vorhandene Datensatz enthält keinen Tenor, sondern nur den Hinweis auf die Parallelentscheidung B 9 V 3/01 R.

Ausgangssachverhalt

Die Kurzdokumentation nennt als Vorinstanzen das SG Lübeck (S 11 V 346/97) und das Schleswig-Holsteinische LSG (L 2 V 16/00). Weitere Tatsachen sind in der bereitgestellten Fassung nicht enthalten.

Kernaussage

Der Datensatz bezeichnet B 9 V 13/01 R ausdrücklich als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B 9 V 3/01 R.

Bedeutung für das Merkzeichen H

Die Seite wird aus Gründen der Vollständigkeit aufgenommen, ohne nicht vorhandene Entscheidungsgründe zu rekonstruieren. Für den wirtschaftlichen Wert der Hilfe ist auf die vollständig dokumentierte Leitentscheidung B 9 V 3/01 R abzustellen.

Quellenhinweis: Die Quelle enthält lediglich einen Orientierungssatz und den Verfahrensgang; keine eigenen Entscheidungsgründe.

Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt

Soziales Entschädigungsrecht/Pflegezulage nach damaliger Rechtslage.

Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage

Nur als Parallelfundstelle verwendbar. Materielle Aussagen werden nicht über das hinaus behauptet, was die Kurzdokumentation ausdrücklich trägt.

← Zur Hauptseite Merkzeichen H

Fundstelle, tragende Gründe und Einordnung in die Rechtsprechung

Zitiervorschlag / FundstelleBSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 V 13/01 R –, juris
ECLIim bereitgestellten Primärdatensatz nicht ausgewiesen
DokumenttypUrteil
Ergebnis zu HParallelentscheidung; eigener Tenor im Arbeitskorpus nicht dokumentiert
StellenwertRand-/Verfahrensentscheidung – für H nur mit dem auf dieser Seite erläuterten begrenzten Aussagegehalt verwenden.
QuellenstatusNur der im Arbeitskorpus vorhandene Primärdatensatz/Kurzdokumentation wird ausgewertet; fehlende Gründe werden nicht ergänzt.

Leit-/Orientierungssatz der Primärquelle

  • Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R, das vollständig doku- mentiert ist.

Weitere Fundstellen laut Primärdatensatz

RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese Entscheidung zitiert Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R

Verfahrensgang laut Primärdatensatz

Kein gesonderter Verfahrensgang im bereitgestellten Datensatz ausgelesen.

Besonders relevante Passagen aus den Entscheidungsgründen

Der bereitgestellte Primärdatensatz enthält keine auswertbaren eigenen Entscheidungsgründe oder die Entscheidung ist nur als Parallel-/Randentscheidung dokumentiert. Eine Begründung wird deshalb nicht rekonstruiert.

Querverweise innerhalb der H-Rechtsprechung

Keine eigenständige krankheits- oder problembezogene Vergleichsgruppe innerhalb des derzeitigen H-Korpus gebildet.

Redaktioneller Hinweis: Die Einordnung trennt bewusst zwischen dem vom Gericht tatsächlich entschiedenen Streitgegenstand und bloßen Nebenfragen. Bei älteren Entscheidungen ist für die heutige Anwendung zusätzlich zu prüfen, ob die damals maßgeblichen AHP- bzw. VMG-Regeln zwischenzeitlich geändert wurden.

Vollständiger Entscheidungstext

Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung bereitgestellten Entscheidungsunterlagen. Technische Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert.

Aktenzeichen: B 9 V 13/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:

Zitiervorschlag: BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 V 13/01 R –, juris

Orientierungssatz

Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R, das vollständig doku- mentiert ist.

Fundstellen

RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang

vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese Entscheidung zitiert

Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R

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