Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 V 13/01 R

Merkzeichen H · Rechtsprechungsseite

Entscheidung / Quellenstand

Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 V 13/01 R Merkzeichen H · BSG-Querschnittsrechtsprechung Parallelentscheidung zum wirtschaftlichen Wert des Hilfebedarfs Einordnung: Die vorliegenden Dokumentation weist die Entscheidung ausdrücklich nur als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B 9 V 3/01 R aus. Eigene Entscheidungsgründe sind im verfügbaren Quellen nicht dokumentiert. Gericht Bundessozialgericht Datum 12.02.2003 Aktenzeichen B 9 V 13/01 R Erkrankung / Situation Pflegezulage / Hilflosigkeit Altersbezug nicht aus der Kurzdokumentation ersichtlich Ergebnis H Parallelentscheidung; eigener Tenor im verfügbaren Quellen nicht dokumentiert § 48 SGB X nein Pflegegrad / Zeitbezug Zeitaufwand / wirtschaftlicher Wert Tenor in Kürze Der im verfügbaren Quellen vorhandene Datensatz enthält keinen Tenor, sondern nur den Hinweis auf die Parallelentscheidung B 9 V 3/01 R. Ausgangssachverhalt Die Kurzdokumentation nennt als Vorinstanzen das SG Lübeck (S 11 V 346/97) und das Schleswig-Holsteinische LSG (L 2 V 16/00). Weitere Tatsachen sind in der vorliegenden Fassung nicht enthalten. Kernaussage Der Datensatz bezeichnet B 9 V 13/01 R ausdrücklich als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B V 3/01 R. Bedeutung für das Merkzeichen H Die Seite wird aus Gründen der Vollständigkeit aufgenommen, ohne nicht vorhandene Entscheidungsgründe zu rekonstruieren. Für den wirtschaftlichen Wert der Hilfe ist auf die vollständig dokumentierte Leitentscheidung B 9 V 3/01 R abzustellen. Quellenhinweis: Die Quelle enthält lediglich einen Orientierungssatz und den Verfahrensgang; keine eigenen Entscheidungsgründe. Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt Soziales Entschädigungsrecht/Pflegezulage nach damaliger Rechtslage. Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage Nur als Parallelfundstelle verwendbar. Materielle Aussagen werden nicht über das hinaus behauptet, was die Kurzdokumentation ausdrücklich trägt. Vollständiger Entscheidungstext Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung vorliegenden Entscheidungsunterlagen. Technische Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert. Aktenzeichen: B 9 V 13/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle: Orientierungssatz Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R, das vollständig doku- mentiert ist. Fundstellen RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese Entscheidung zitiert Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R