GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Versorgungsmedizinische Grundsätze | ERWEITERT
Schwerbehindertenausweis befristet / unbefristet
Schwerbehinderung, Gleichstellung und Kündigungsschutz
Schwerbehinderung Arbeitszeit Nachtarbeit
Merkzeichen H · BSG-Querschnittsrechtsprechung
| Gericht | Bundessozialgericht |
|---|---|
| Datum | 12.02.2003 |
| Aktenzeichen | B 9 V 13/01 R |
| Erkrankung / Situation | Pflegezulage / Hilflosigkeit |
| Altersbezug | nicht aus der Kurzdokumentation ersichtlich |
| Ergebnis H | Parallelentscheidung; eigener Tenor im Arbeitskorpus nicht dokumentiert |
| § 48 SGB X | nein |
| Pflegegrad / Zeitbezug | Zeitaufwand / wirtschaftlicher Wert |
| Quelle im Arbeitskorpus | Sammelmappe1(1).pdf |
Der im Arbeitskorpus vorhandene Datensatz enthält keinen Tenor, sondern nur den Hinweis auf die Parallelentscheidung B 9 V 3/01 R.
Die Kurzdokumentation nennt als Vorinstanzen das SG Lübeck (S 11 V 346/97) und das Schleswig-Holsteinische LSG (L 2 V 16/00). Weitere Tatsachen sind in der bereitgestellten Fassung nicht enthalten.
Der Datensatz bezeichnet B 9 V 13/01 R ausdrücklich als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B 9 V 3/01 R.
Die Seite wird aus Gründen der Vollständigkeit aufgenommen, ohne nicht vorhandene Entscheidungsgründe zu rekonstruieren. Für den wirtschaftlichen Wert der Hilfe ist auf die vollständig dokumentierte Leitentscheidung B 9 V 3/01 R abzustellen.
Soziales Entschädigungsrecht/Pflegezulage nach damaliger Rechtslage.
← Zur Hauptseite Merkzeichen H
| Zitiervorschlag / Fundstelle | BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 V 13/01 R –, juris |
|---|---|
| ECLI | im bereitgestellten Primärdatensatz nicht ausgewiesen |
| Dokumenttyp | Urteil |
| Ergebnis zu H | Parallelentscheidung; eigener Tenor im Arbeitskorpus nicht dokumentiert |
| Stellenwert | Rand-/Verfahrensentscheidung – für H nur mit dem auf dieser Seite erläuterten begrenzten Aussagegehalt verwenden. |
| Quellenstatus | Nur der im Arbeitskorpus vorhandene Primärdatensatz/Kurzdokumentation wird ausgewertet; fehlende Gründe werden nicht ergänzt. |
RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese Entscheidung zitiert Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R
Kein gesonderter Verfahrensgang im bereitgestellten Datensatz ausgelesen.
Der bereitgestellte Primärdatensatz enthält keine auswertbaren eigenen Entscheidungsgründe oder die Entscheidung ist nur als Parallel-/Randentscheidung dokumentiert. Eine Begründung wird deshalb nicht rekonstruiert.
Keine eigenständige krankheits- oder problembezogene Vergleichsgruppe innerhalb des derzeitigen H-Korpus gebildet.
Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung bereitgestellten Entscheidungsunterlagen. Technische Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert.
Aktenzeichen: B 9 V 13/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:Zitiervorschlag: BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 V 13/01 R –, juris
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R, das vollständig doku- mentiert ist.
RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang
vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese Entscheidung zitiert
Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R