Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 V 13/01 R
Merkzeichen H · Rechtsprechungsseite
Entscheidung / Quellenstand
Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 V 13/01 R
Merkzeichen H · BSG-Querschnittsrechtsprechung
Parallelentscheidung zum wirtschaftlichen Wert des
Hilfebedarfs
Einordnung:
Die vorliegenden Dokumentation weist die Entscheidung ausdrücklich nur als Parallelentscheidung
zu BSG, 10.12.2002 – B 9 V 3/01 R aus. Eigene Entscheidungsgründe sind im verfügbaren Quellen nicht
dokumentiert.
Gericht Bundessozialgericht
Datum 12.02.2003
Aktenzeichen B 9 V 13/01 R
Erkrankung / Situation Pflegezulage / Hilflosigkeit
Altersbezug nicht aus der Kurzdokumentation ersichtlich
Ergebnis H Parallelentscheidung; eigener Tenor im verfügbaren Quellen nicht
dokumentiert
§ 48 SGB X nein
Pflegegrad / Zeitbezug Zeitaufwand / wirtschaftlicher Wert
Tenor in Kürze
Der im verfügbaren Quellen vorhandene Datensatz enthält keinen Tenor, sondern nur den Hinweis auf die
Parallelentscheidung B 9 V 3/01 R.
Ausgangssachverhalt
Die Kurzdokumentation nennt als Vorinstanzen das SG Lübeck (S 11 V 346/97) und das
Schleswig-Holsteinische LSG (L 2 V 16/00). Weitere Tatsachen sind in der vorliegenden Fassung
nicht enthalten.
Kernaussage
Der Datensatz bezeichnet B 9 V 13/01 R ausdrücklich als Parallelentscheidung zu BSG, 10.12.2002 – B
V 3/01 R.
Bedeutung für das Merkzeichen H
Die Seite wird aus Gründen der Vollständigkeit aufgenommen, ohne nicht vorhandene
Entscheidungsgründe zu rekonstruieren. Für den wirtschaftlichen Wert der Hilfe ist auf die vollständig
dokumentierte Leitentscheidung B 9 V 3/01 R abzustellen.
Quellenhinweis:
Die Quelle enthält lediglich einen Orientierungssatz und den Verfahrensgang; keine eigenen
Entscheidungsgründe.
Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt
Soziales Entschädigungsrecht/Pflegezulage nach damaliger Rechtslage.
Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage
Nur als Parallelfundstelle verwendbar. Materielle Aussagen werden nicht über das hinaus behauptet,
was die Kurzdokumentation ausdrücklich trägt.
Vollständiger Entscheidungstext
Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung vorliegenden Entscheidungsunterlagen. Technische
Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert.
Aktenzeichen: B 9 V 13/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:
Orientierungssatz
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R, das vollständig doku-
mentiert ist.
Fundstellen
RegNr 26100 (BSG-Intern) Verfahrensgang
vorgehend SG Lübeck, 10. Januar 2000, S 11 V 346/97, Gerichtsbescheid vorgehend
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 28. Juni 2001, L 2 V 16/00, Urteil Diese
Entscheidung zitiert
Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 10. Dezember 2002, B 9 V 3/01 R