Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 SB 4/01 R
Merkzeichen H · Rechtsprechungsseite
Entscheidung / Quellenstand
Bundessozialgericht, 12.02.2003 – B 9 SB 4/01 R
Merkzeichen H · Rechtsprechung · Parallelentscheidung
Grundbegriff / Zeit
Einordnung:
Parallelentscheidung zu B 9 SB 1/02 R; wird gemeinsam mit dieser als Grundlage des Zeit- und
Erheblichkeitsmaßstabs herangezogen.
Gericht Bundessozialgericht
Datum 12.02.2003
Aktenzeichen B 9 SB 4/01 R
Rolle im H-Recht Parallelentscheidung
H-Bezug unmittelbar
Ergebnis / Tenor
Der konkrete Tenor ist dem nachfolgenden vollständigen Entscheidungstext zu entnehmen.
Ausgangssachverhalt
Der Ausgangssachverhalt ergibt sich aus dem nachfolgenden vollständigen Entscheidungstext.
Kernaussage und Bedeutung
Parallelentscheidung zu B 9 SB 1/02 R; wird gemeinsam mit dieser als Grundlage des Zeit- und
Erheblichkeitsmaßstabs herangezogen.
Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt
Die Entscheidung erging vor Inkrafttreten der Versorgungsmedizin-Verordnung zum 01.01.2009.
Maßgeblich waren die damaligen gesetzlichen Vorschriften sowie die seinerzeit geltenden
Anhaltspunkte (AHP).
Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage
Die Entscheidung ist heute vor allem für die Entwicklung der Rechtsprechung und die Auslegung der
weiterhin vergleichbaren Grundbegriffe bedeutsam. Krankheits- und altersbezogene Sonderregeln
müssen jedoch mit der aktuellen Fassung der VMG abgeglichen werden.
Vollständiger Entscheidungstext
Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung vorliegenden Entscheidungsunterlagen. Technische
Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert.
Aktenzeichen: B 9 SB 4/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:
Orientierungssatz
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 12.2.2003 - B 9 SB 1/02 R, das vollständig doku-
mentiert ist.
Fundstellen
RegNr 26099 (BSG-Intern) Verfahrensgang
vorgehend SG Kiel, 4. Mai 1999, S 12 SB 2/97, Urteil vorgehend Schleswig-Holsteinisches
Landessozialgericht 2. Senat, 26. Februar 2001, L 2 SB 36/99, Urteil Diese Entscheidung zitiert
Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 12. Februar 2003, B 9 SB 1/02 R