GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Versorgungsmedizinische Grundsätze | ERWEITERT
Schwerbehindertenausweis befristet / unbefristet
Schwerbehinderung, Gleichstellung und Kündigungsschutz
Schwerbehinderung Arbeitszeit Nachtarbeit
Merkzeichen H · Rechtsprechung · Parallelentscheidung
| Gericht | Bundessozialgericht |
|---|---|
| Datum | 12.02.2003 |
| Aktenzeichen | B 9 SB 4/01 R |
| Rolle im H-Recht | Parallelentscheidung |
| H-Bezug | unmittelbar |
| Quelle im Arbeitskorpus | Sammelmappe1(1).pdf |
Der konkrete Tenor ist dem nachfolgenden vollständigen Entscheidungstext zu entnehmen.
Der Ausgangssachverhalt ergibt sich aus dem nachfolgenden vollständigen Entscheidungstext.
Parallelentscheidung zu B 9 SB 1/02 R; wird gemeinsam mit dieser als Grundlage des Zeit- und Erheblichkeitsmaßstabs herangezogen.
Die Entscheidung erging vor Inkrafttreten der Versorgungsmedizin-Verordnung zum 01.01.2009. Maßgeblich waren die damaligen gesetzlichen Vorschriften sowie die seinerzeit geltenden Anhaltspunkte (AHP).
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| Zitiervorschlag / Fundstelle | BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 SB 4/01 R –, juris |
|---|---|
| ECLI | im bereitgestellten Primärdatensatz nicht ausgewiesen |
| Dokumenttyp | Urteil |
| Ergebnis zu H | Ergebnis hinsichtlich H nicht als eigenständiger Tabellenwert ausgewiesen. |
| Stellenwert | Höchstrichterliche Grundlagen-, Parallel- oder Querschnittsentscheidung; Aussagegehalt ist anhand des konkreten Streitgegenstands abzugrenzen. |
| Quellenstatus | Volltext/Primärdatensatz im Arbeitskorpus vorhanden. |
RegNr 26099 (BSG-Intern) Verfahrensgang vorgehend SG Kiel, 4. Mai 1999, S 12 SB 2/97, Urteil vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 26. Februar 2001, L 2 SB 36/99, Urteil Diese Entscheidung zitiert Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 12. Februar 2003, B 9 SB 1/02 R
Kein gesonderter Verfahrensgang im bereitgestellten Datensatz ausgelesen.
Der bereitgestellte Primärdatensatz enthält keine auswertbaren eigenen Entscheidungsgründe oder die Entscheidung ist nur als Parallel-/Randentscheidung dokumentiert. Eine Begründung wird deshalb nicht rekonstruiert.
Keine eigenständige krankheits- oder problembezogene Vergleichsgruppe innerhalb des derzeitigen H-Korpus gebildet.
Der nachfolgende Text stammt aus den für diese Auswertung bereitgestellten Entscheidungsunterlagen. Technische Seitenmarkierungen der PDF-Konvertierung wurden entfernt; der gerichtliche Text wurde inhaltlich nicht umformuliert.
Aktenzeichen: B 9 SB 4/01 R Dokumenttyp: Urteil Quelle:Zitiervorschlag: BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 – B 9 SB 4/01 R –, juris
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 12.2.2003 - B 9 SB 1/02 R, das vollständig doku- mentiert ist.
RegNr 26099 (BSG-Intern) Verfahrensgang
vorgehend SG Kiel, 4. Mai 1999, S 12 SB 2/97, Urteil vorgehend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 2. Senat, 26. Februar 2001, L 2 SB 36/99, Urteil Diese Entscheidung zitiert
Rechtsprechung Parallelentscheidung BSG 9. Senat, 12. Februar 2003, B 9 SB 1/02 R