Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

3.9 Rückenmarkschäden

Amtlicher Text
Amtlicher Text

Teil B Nr. 3.9 VMG – Rückenmarkschäden

Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion
30–60
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion
30–60
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
60–80
Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100
Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100
Vollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100
Versorgungsmedizinische Grundsätze Kommentar – Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Redaktioneller Kommentar

Ab hier beginnt die redaktionelle Kommentierung. Erläuterungen, Rechtsprechungsauswertungen, Praxishinweise und Einordnungen sind nicht Bestandteil des amtlichen Textes.

Rechtsprechung

DatumEntscheidungBedeutung
09.03.2023BSG – B 9 SB 8/21 RAktueller aG-Maßstab; kein spezieller Rückenmark-GdB-Fall.
17.12.2019LSG Berlin-Brandenburg – L 13 SB 187/17Rückenmarkschädigung, GdB 80 sowie G/B, aber aG verneint.
23.03.2015LSG Berlin-Brandenburg – L 13 SB 6/13Nr. 3.9 als Vergleichsmaßstab bei spinalen Ausfällen; GdB 50 im konkreten MS-Fall.
20.09.2012LSG Baden-Württemberg – L 6 U 192/11MdE-/Unfallversicherungsfall; medizinisch wertvoll zu Tetraparese und neurogener Blase/Mastdarm.
13.07.2006SG Lüneburg – S 15 SB 115/05Ältere aG-Rechtslage; anschauliches schweres Gangbild.

Praktische Befundfelder

Für die Einstufung sollten Höhe und Vollständigkeit der Läsion, Kraftgrade und Paresen, Spastik, Sensibilität, Gangbild, Gehstrecke, Hilfsmittel, Transfers, Sturzereignisse, neurogene Blase, Katheterismus, Inkontinenz, Mastdarmstörung, Schmerzen und die Selbständigkeit im Alltag dokumentiert werden.