SG Lüneburg 13.07.2006 – S 15 SB 115/05
Kernaussage
Schwere Gangstörungen nach Rückenmarkserkrankung können aG tragen; die Entscheidung beruht jedoch auf der früheren Rechtslage.
Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte
Die Klägerin wies eine ausgeprägte Gehbehinderung mit erheblich verlangsamtem, unsicherem Gang und Bedarf an Halt auf.
Bedeutung für die VMG
Als tatsächlicher Vergleichsfall weiterhin anschaulich; rechtlich für aG nur mit Hinweis auf die inzwischen geänderte Rechtslage verwenden.
Hinweis zum Entscheidungstext
Der bereitgestellte Datenbankausdruck liegt als bildbasierte PDF vor. Um fremde Datenbankelemente und fehleranfällige Texterkennung nicht zu übernehmen, wird hier vorerst ausschließlich die verifizierte redaktionelle Einordnung wiedergegeben; kein Volltext wird rekonstruiert.
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