Ab hier beginnt die redaktionelle Kommentierung. Erläuterungen, Rechtsprechungsauswertungen, Praxishinweise und Einordnungen sind nicht Bestandteil des amtlichen Textes.
Kernaussagen der Rechtsprechung
| Aussage | Konsequenz |
|---|---|
| Gutartiger Resttumor | Kein automatischer zusätzlicher GdB allein wegen des verbliebenen Tumorgewebes, wenn keine entsprechenden objektiven Funktionsfolgen oder relevante Progression nachgewiesen sind. |
| Unvollständig entfernter gutartiger Tumor | Ob der Mindestwert der VMG unmittelbar oder analog anzuwenden ist, wurde durch BSG B 9 SB 42/21 B materiell nicht entschieden. |
| Akustikusneurinom/Vestibularisschwannom | Bei gutartigem, stabilem Befund ist die konkrete Funktionsfolge maßgeblich; die Tumordiagnose ersetzt die Funktionsbewertung nicht. |
| Gesamt-GdB | Endokrinologische, neurologische und andere Folgen sind funktionsbezogen zu erfassen; identische Auswirkungen dürfen nicht doppelt bewertet werden. |
Entscheidungen
| Entscheidung | Bedeutung | Status |
|---|---|---|
| BSG, 22.12.2021 – B 9 SB 42/21 B | Rest eines gutartigen Hypophysentumors; offene materielle Frage der Bewertung; Verfahrensentscheidung | Nichtzulassungsbeschluss |
| LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 – L 13 SB 302/14 | gutartiger Hypophysenrest; ohne objektive neurologische Folgen kein eigener zusätzlicher Tumor-GdB | materielle SB-Entscheidung |
| SG Aachen, 09.10.2018 – S 18 SB 1183/16 | Akustikusneurinom/Vestibularisschwannom; konkrete Funktionsfolgen maßgeblich | materielle SB-Entscheidung |
| SG Düsseldorf, 30.06.2014 – S 35 SB 2298/12 | Vorinstanz im Hypophysentumor-Komplex; Einordnung nur im Verfahrenszusammenhang | materielle Vorinstanz |
| LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 – L 6 SB 130/98 | historischer Fall; Akustikusneurinom und postoperative Folgen | historische Vergleichsentscheidung |
Beirat
Für ein Meningeom ohne Hirnschädigung, ohne relevante Symptome und ohne Operationsindikation liegt ein Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 17./18.05.2006 vor. Er dient als medizinisch-gutachtliche Auslegungshilfe; maßgeblich bleiben die VMG und die festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen.
Praktische Beweisfragen
Benötigt werden möglichst der histologische Befund, WHO-Grad, Operationsbericht mit Resektionsstatus, aktuelle MRT-Verlaufskontrollen, Angaben zu Rezidiv/Progression, neuroophthalmologische und neurologische Befunde, Anfallsanamnese, neuropsychologische Testung sowie bei Hypophysentumoren die vollständige endokrinologische Achsendiagnostik.