Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Amtlicher Text
Amtlicher Text

Teil B Nr. 3.8 VMG – Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Der schädliche Gebrauch psychotroper Substanzen ohne körperliche oder psychische Schädigung bedingt keinen Grad der Schädigungsfolgen. Die Abhängigkeit von Koffein oder Tabak sowie von Koffein und Tabak bedingt für sich allein in der Regel keine Teilhabebeeinträchtigung.

Abhängigkeit liegt vor, wenn als Folge des chronischen Substanzkonsums mindestens drei der amtlich genannten Kriterien erfüllt sind.

Schädlicher Gebrauch mit leichteren psychischen Störungen
0–20
Abhängigkeit mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten
30–40
Abhängigkeit mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
50–70
Abhängigkeit mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
80–100

Ist bei Abhängigkeit Abstinenz erreicht, ist bei zuvor mit mindestens GdS 50 zu bewertender Abhängigkeit eine zweijährige Heilungsbewährung zu beachten. Während dieser Zeit beträgt der GdS 30, soweit bleibende Störungen keinen höheren Wert rechtfertigen.

Versorgungsmedizinische Grundsätze Kommentar – Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Kommentar

Ab hier beginnt die redaktionelle Kommentierung. Erläuterungen, Rechtsprechungsauswertungen, Praxishinweise und Einordnungen sind nicht Bestandteil des amtlichen Textes.

Rechtsprechung

DatumEntscheidungBedeutung
20.07.2022LSG Baden-Württemberg – L 12 SB 3878/21Überschneidungen psychischer und suchtbezogener Störungen; keine Addition von Diagnosen.
09.05.2022BSG – B 9 SB 75/21 BNichtzulassungsbeschluss; keine materielle höchstrichterliche Regel zur getrennten Bewertung.
20.07.2018LSG Baden-Württemberg – L 8 SB 1993/17Alkoholkonsum ist nicht automatisch Abhängigkeit; soziale Folgen und VMG-Kriterien müssen nachweisbar sein.
07.10.2011LSG Niedersachsen-Bremen – L 12 SB 21/09Nach Abstinenz und abgelaufener Heilungsbewährung kein GdB allein wegen abstrakter Rückfallgefahr.

Praktische Befunde

Wichtig sind kontrollverlustbezogene Angaben, Entzugssymptome, Toleranzentwicklung, Aufgabe sozialer Aktivitäten, fortgesetzter Konsum trotz Schäden, Entgiftungen/Entwöhnungen, Rückfälle, berufliche und familiäre Folgen sowie eigenständige organische oder psychische Folgeschäden.