8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
14.02.2024 – L 13 SB 29/22
Schlafapnoe – nicht durchführbare Überdruckbeatmung
Kernaussage
- Das LSG hielt einen GdB 50 nicht allein wegen einer als nicht durchführbar angesehenen PAP-Therapie für gegeben.
- Es zog den Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin von September 2012 heran und verlangte funktionelle Auswirkungen, die in ihrer Schwere mit einer Narkolepsie vergleichbar sind.
- Der Senat berücksichtigte außerdem die dokumentierte Entwicklung des Schlafapnoe-Syndroms und die konkrete Tagesfunktion.
- Das Urteil wurde durch BSG B 9 SB 5/24 R aufgehoben und zur weiteren Tatsachenfeststellung zurückverwiesen.
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