Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

24.06.2025 – L 11 SB 186/23

Schlafapnoe – Bewertung unter wirksamer Überdruckbeatmung

Kernaussage
  • Bei notwendiger kontinuierlicher nasaler Überdruckbeatmung liegt der Tabellenwert grundsätzlich bei GdB 20.
  • Im konkreten Fall war das Schlafapnoe-Syndrom unter der Therapie recht gut eingestellt; ein höherer Einzel-GdB wurde daraus nicht abgeleitet.
  • Die Entscheidung verdeutlicht zugleich die funktionsbezogene Bildung des Gesamt-GdB und die fehlende Wechselwirkung zwischen GdB und voller Erwerbsminderung.
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