8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
24.06.2025 – L 11 SB 186/23
Schlafapnoe – Bewertung unter wirksamer Überdruckbeatmung
Kernaussage
- Bei notwendiger kontinuierlicher nasaler Überdruckbeatmung liegt der Tabellenwert grundsätzlich bei GdB 20.
- Im konkreten Fall war das Schlafapnoe-Syndrom unter der Therapie recht gut eingestellt; ein höherer Einzel-GdB wurde daraus nicht abgeleitet.
- Die Entscheidung verdeutlicht zugleich die funktionsbezogene Bildung des Gesamt-GdB und die fehlende Wechselwirkung zwischen GdB und voller Erwerbsminderung.
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