Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom

Bundessozialgericht

11.06.2026 – B 9 SB 5/24 R

Schlafapnoe – GdB 50 bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung

Kernaussage
  • Die Revision war im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und der Zurückverweisung erfolgreich.
  • Für Variante 3 der Nr. 8.7 muss zunächst feststehen, dass eine kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung medizinisch notwendig ist.
  • Auch bei notwendiger, aber nicht durchführbarer Überdruckbeatmung ist der GdB nach dem Terminbericht nicht schematisch mit 50 anzusetzen; entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Auswirkungen.
  • Der Narkolepsievergleich nach dem Beiratsbeschluss 2012 darf als Schwerevergleich berücksichtigt werden; aufzuklären ist insbesondere das objektivierbare Ausmaß der Tagesschläfrigkeit.
Entscheidungs-/Quellenstatus: Stand 28.09.2026: verfügbar ist der amtliche Terminbericht des Bundessozialgerichts. Der vollständige schriftliche Urteilstext ist noch nicht veröffentlicht. Diese Seite gibt daher ausdrücklich nur den durch den Terminbericht belegten Entscheidungsstand wieder.

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