8.9 Sarkoidose
Sächsisches Landessozialgericht
20.10.2023 – L 9 SB 107/22
Sarkoidose – GdB 30 als Vergleichsfall
Kernaussage
- Das LSG hielt die Herabsetzung des Gesamt-GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung im Ergebnis für rechtmäßig.
- Für die Sarkoidose wurde im konkreten Fall ein GdB 30 akzeptiert.
- Die Entscheidung enthält keine vertiefte eigenständige Herleitung der Aktivitäts- und Organfunktionskriterien der Nr. 8.9 und ist daher als Vergleichsfall, nicht als Schwellenentscheidung einzuordnen.
- Der nachfolgende BSG-Beschluss B 9 SB 35/23 B verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde und nahm keine eigene materielle Sarkoidose-Bewertung vor.
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