8.4 Maligne Lungen-/Bronchialtumoren
Landessozialgericht Baden-Württemberg
02.06.2026 – L 6 SB 2817/25
Lungenkarzinoid – unmittelbare Anwendung von Teil B Nr. 8.4
Kernaussage
- Teil B Nr. 8.4 unterscheidet nicht nach der konkreten Art des malignen Lungentumors.
- Auch ein Lungenkarzinoid mit niedrigem Malignitätsgrad fällt bei nachgewiesener Malignität unter die organspezifische Regelung.
- Informelle Einschätzungen von Fachgremien oder ministerielle Stellungnahmen können eine normative Änderung der VersMedV nicht ersetzen.
- Während der fünfjährigen Heilungsbewährung bleibt es bei mindestens GdB 80, sofern nicht die Voraussetzungen für einen noch höheren Wert wegen der Lungenfunktion vorliegen.
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