Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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8.4 Maligne Lungen-/Bronchialtumoren

Landessozialgericht Baden-Württemberg

02.06.2026 – L 6 SB 2817/25

Lungenkarzinoid – unmittelbare Anwendung von Teil B Nr. 8.4

Kernaussage
  • Teil B Nr. 8.4 unterscheidet nicht nach der konkreten Art des malignen Lungentumors.
  • Auch ein Lungenkarzinoid mit niedrigem Malignitätsgrad fällt bei nachgewiesener Malignität unter die organspezifische Regelung.
  • Informelle Einschätzungen von Fachgremien oder ministerielle Stellungnahmen können eine normative Änderung der VersMedV nicht ersetzen.
  • Während der fünfjährigen Heilungsbewährung bleibt es bei mindestens GdB 80, sofern nicht die Voraussetzungen für einen noch höheren Wert wegen der Lungenfunktion vorliegen.
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