9.1.1
Landessozialgericht Baden-Württemberg
01.06.2017 – L 6 VG 3769/15
Urteil
Kernaussage
Der Fall zeigt die stufenweise Bewertung einer fortschreitenden Herzleistungsminderung anhand des klinischen Bildes: im Verlauf wurden Werte von 50, 70 und schließlich 90 zugrunde gelegt. Die Entscheidung stammt aus dem sozialen Entschädigungsrecht, verwendet aber dieselben VMG-Bewertungsmaßstäbe.