Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Rechtsprechung
9. Herz und Kreislauf

Rechtsstand: 28.09.2026

9.1.1 / 9.1.6

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

15.06.2017 – L 13 SB 111/16

Urteil

Kernaussage

Bei einer Herzleistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung kann der Rahmen 50-70 am oberen Rand ausgeschöpft werden, wenn gravierende Einschränkungen der Lebensführung und erhebliche Medikamentennebenwirkungen hinzutreten. Im entschiedenen Fall wurde GdB 70 festgestellt.

← Zur Rechtsprechungsübersicht von Teil B Nr. 9

Nach oben