9.1.1 / 9.1.6
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
15.06.2017 – L 13 SB 111/16
Urteil
Kernaussage
Bei einer Herzleistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung kann der Rahmen 50-70 am oberen Rand ausgeschöpft werden, wenn gravierende Einschränkungen der Lebensführung und erhebliche Medikamentennebenwirkungen hinzutreten. Im entschiedenen Fall wurde GdB 70 festgestellt.