9.1.2
Landessozialgericht Baden-Württemberg
18.02.2022 – L 8 SB 650/19
Urteil
Kernaussage
Nach der im nachfolgenden BSG-Beschluss wiedergegebenen Vorentscheidung wurde die Herzklappenprothese mit Gefäßersatz bei guter Klappen- und Ventrikelfunktion und fehlenden kardialen Beschwerden mit GdB 30 bewertet. Eine zusätzliche Hypertonie führte ohne relevante Leistungsbeeinträchtigung oder Organbeteiligung nicht zu einer Erhöhung.
Der Volltext der LSG-Entscheidung ist nicht verfügbar. Die Darstellung beruht auf der Sachverhalts- und Entscheidungswiedergabe im nachfolgenden BSG-Beschluss vom 15.06.2022 – B 9 SB 10/22 B.