9.1.1 / 9.3
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
29.08.2012 – L 10 SB 89/12
Urteil
Kernaussage
Koronare Dreigefäßerkrankung nach Vorderwandinfarkt und Bypass sowie Hypertonie wurden im konkreten Fall im Funktionssystem Herz-Kreislauf mit GdB 30 bewertet. Der Fall eignet sich zur Abgrenzung des Bereichs 20-40 von GdB 50.