Rechtsprechung zu Teil B Nr. 18 VersMedV – Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
BSG
30.08.2017 – B 9 SB 31/17 B
Einordnung: 18.12 Endoprothesen / verfahrensrechtlicher Nachlauf
Kernaussage: Das BSG traf keine neue materielle GdB-Regel zur Hüft-TEP. Die Rüge, das LSG habe die VMG falsch ausgelegt und angewandt, betrifft grundsätzlich einen Rechtsanwendungsfehler und keinen Verfahrensfehler; die Nichtzulassungsbeschwerde war insoweit unzulässig.
Entscheidungsstatus: Aufnahme in die Rechtsprechungssammlung zu Teil B Nr. 18 VersMedV.
Bedeutung für die GdB-Bewertung
Für Nr. 18.12 ist der Beschluss vor allem als verfahrensrechtlicher Nachlauf zu L 7 SB 21/15 zu dokumentieren. Die materielle Aussage zur Bewertung nach der Änderung der VMG stammt aus der LSG-Entscheidung; der BSG-Beschluss bestätigt sie nicht eigenständig in der Sache.