Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 18 VersMedV – Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

BSG
30.08.2017 – B 9 SB 31/17 B

Einordnung: 18.12 Endoprothesen / verfahrensrechtlicher Nachlauf

Kernaussage: Das BSG traf keine neue materielle GdB-Regel zur Hüft-TEP. Die Rüge, das LSG habe die VMG falsch ausgelegt und angewandt, betrifft grundsätzlich einen Rechtsanwendungsfehler und keinen Verfahrensfehler; die Nichtzulassungsbeschwerde war insoweit unzulässig.
Entscheidungsstatus: Aufnahme in die Rechtsprechungssammlung zu Teil B Nr. 18 VersMedV.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Für Nr. 18.12 ist der Beschluss vor allem als verfahrensrechtlicher Nachlauf zu L 7 SB 21/15 zu dokumentieren. Die materielle Aussage zur Bewertung nach der Änderung der VMG stammt aus der LSG-Entscheidung; der BSG-Beschluss bestätigt sie nicht eigenständig in der Sache.

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