Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan
SG Aachen
24.10.2017 – S 18 SB 460/16
Einordnung: 4.3 progressive visuelle Funktionsstörung
Kernaussage:
Das SG bewertete eine über Jahre dokumentierte progressive visuelle Funktionsstörung stark teilhabeorientiert und sprach zeitabhängig höhere GdB-Werte zu, obwohl die organische Zuordnung problematisch war.
Bedeutung für die GdB-Bewertung
Diese Entscheidung darf heute nicht isoliert verwendet werden. Im späteren Revisionsverfahren B 9 SB 4/21 R hob das BSG die Berufungsentscheidung auf und stellte klar, dass eine Bewertung im Funktionssystem Sehorgan einen morphologischen Befund voraussetzt, der die Sehstörung erklärt.
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