Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

SG Aachen
12.01.2016 – S 18 SB 6/15

Einordnung: 4.3 Sehschärfe bei Kleinkindern

Kernaussage: Bei einem Kleinkind mit angeborenem Pendelnystagmus waren Abweichungen von der regulären DIN-Sehschärfenbestimmung zulässig. Kindgerechte Testverfahren wurden herangezogen; der Sachverständige hielt GdB 20 für angemessen.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Der Fall ist ein gutes Beispiel für die in Nr. 4 ausdrücklich vorgesehene Ausnahme bei Kleinkindern. Gleichzeitig bleibt es bei der objektiven Beweislast: Unsicherheit über die exakte Sehschärfe rechtfertigt nicht automatisch den höheren Tabellenwert.

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