Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan
SG Aachen
12.01.2016 – S 18 SB 6/15
Einordnung: 4.3 Sehschärfe bei Kleinkindern
Kernaussage:
Bei einem Kleinkind mit angeborenem Pendelnystagmus waren Abweichungen von der regulären DIN-Sehschärfenbestimmung zulässig. Kindgerechte Testverfahren wurden herangezogen; der Sachverständige hielt GdB 20 für angemessen.
Bedeutung für die GdB-Bewertung
Der Fall ist ein gutes Beispiel für die in Nr. 4 ausdrücklich vorgesehene Ausnahme bei Kleinkindern. Gleichzeitig bleibt es bei der objektiven Beweislast: Unsicherheit über die exakte Sehschärfe rechtfertigt nicht automatisch den höheren Tabellenwert.
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