Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

LSG Sachsen-Anhalt
15.06.2016 – L 7 SB 46/14

Einordnung: 4.5 Gesichtsfeld / Merkzeichen G

Kernaussage: Der Senat beschreibt die hohe Schwelle für einen Augen-GdB 70. Beispielhaft nennt er den Verlust bzw. die Blindheit eines Auges mit zusätzlichem temporalen Halbseitenausfall des anderen Auges oder eine allseitige binokulare Gesichtsfeldeinengung auf 10 Grad.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Die Entscheidung betrifft vorrangig die Merkzeichen G und B. Für Nr. 4.5 ist sie gleichwohl wertvoll, weil sie die schweren Gesichtsfeldkonstellationen mit den alltagsbezogenen Orientierungsleistungen abgleicht.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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