Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

LSG Nordrhein-Westfalen
16.01.2025 – L 6 SB 291/21

Einordnung: 4.5 Gesichtsfeldausfälle / Validität

Kernaussage: Trotz mehrerer Goldmann-Perimetrien war eine höhergradige Gesichtsfeldeinschränkung nicht bewiesen. Der Sachverständige stellte einen extrem hohen Anteil falsch-negativer Antworten fest; der Senat hielt die Messungen deshalb nicht für hinreichend valide.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Die Entscheidung ist besonders wichtig für die Beweiswürdigung: Eine formal richtige Methode ersetzt nicht die Prüfung der Messqualität und Konsistenz. Der Gesamt-GdB 70 beruhte auf mehreren Funktionssystemen; daraus darf kein Augen-GdB 70 abgeleitet werden.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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