Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan
LSG Nordrhein-Westfalen
16.01.2025 – L 6 SB 291/21
Einordnung: 4.5 Gesichtsfeldausfälle / Validität
Kernaussage:
Trotz mehrerer Goldmann-Perimetrien war eine höhergradige Gesichtsfeldeinschränkung nicht bewiesen. Der Sachverständige stellte einen extrem hohen Anteil falsch-negativer Antworten fest; der Senat hielt die Messungen deshalb nicht für hinreichend valide.
Bedeutung für die GdB-Bewertung
Die Entscheidung ist besonders wichtig für die Beweiswürdigung: Eine formal richtige Methode ersetzt nicht die Prüfung der Messqualität und Konsistenz. Der Gesamt-GdB 70 beruhte auf mehreren Funktionssystemen; daraus darf kein Augen-GdB 70 abgeleitet werden.
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