Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

LSG Niedersachsen-Bremen
26.05.2003 – L 9 SB 155/01

Einordnung: 4.1/4.8 Aderhautmelanom, Enukleation, Heilungsbewährung

Kernaussage: Nach Aderhautmelanom war das rechte Auge entfernt worden. Nach Ablauf der Heilungsbewährung musste der hohe pauschale GdB entfallen und anhand der dauerhaften Folgen neu bewertet werden. Für den Verlust des rechten Auges setzte der Senat Teil-GdB 30 an.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Besonders interessant ist die Berücksichtigung zusätzlicher Funktionsstörungen des verbliebenen linken Auges. Wegen der besonderen Wechselwirkung des paarigen Sehorgans hielt der Senat einen Gesamtwert im Funktionssystem von 50 für angemessen. Die Entscheidung beruht noch auf den AHP, ist aber strukturell für 4.8 weiterhin aufschlussreich.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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