Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

LSG Baden-Württemberg
13.11.2020 – L 8 SB 2/19

Einordnung: 4.1 Einäugigkeit / Gesamt-GdB

Kernaussage: Bei weitgehender Erblindung des linken Auges und unauffälligem rechten Auge wurde das Funktionssystem Augen mit Teil-GdB 30 bewertet. Zusammen mit einer psychischen Störung ebenfalls 30 konnte Gesamt-GdB 50 gebildet werden, weil sich die Auswirkungen nicht überschnitten.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Die Heilungsbewährung des Falls betraf eine Melanomerkrankung außerhalb des Auges. Die Entscheidung ist deshalb kein Leitfall zu 4.8 maligner Augentumor; sie ist als Vergleich für Einäugigkeit und Gesamt-GdB relevant.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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