Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

LSG Berlin-Brandenburg
25.08.2011 – L 13 SB 44/08

Einordnung: 4.2/4.4 Linsenverlust, Doppelbilder, Ptosis

Kernaussage: Der Augen-GdB betrug 30. Doppelbilder, die grundsätzlich den Ausschluss eines Auges und damit einen Tabellenwert von 30 rechtfertigen können, führten nicht zu einer weiteren Anhebung, weil das abzudeckende rechte Auge bereits erheblich sehgemindert war.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Die Entscheidung zeigt exemplarisch das Verbot schematischer Addition innerhalb eines Funktionssystems. Entscheidend ist der zusätzliche reale Funktionsverlust; auch eine rückläufige Ptosis erhöhte den Augen-GdB nicht.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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