Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

← Zurück zu 4. Sehorgan

Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

BSG
25.10.2019 – B 9 SB 40/19 B

Einordnung: 4.1 Verlust eines Auges

Kernaussage: Der Beschluss bestätigt nicht selbst in einer Sachentscheidung den Augen-GdB, sondern verwirft die Nichtzulassungsbeschwerde. Er gibt aber die Bewertung der Vorinstanz wieder: GdB 30 für das Augenleiden; GdB 40 nach Nr. 4.1 nur bei zusätzlicher dauernder, nicht behandelbarer Eiterung der Augenhöhle.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Wichtig ist die prozessuale Einordnung: Die materielle Bewertung stammt aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2019 – L 13 SB 135/17. Die BSG-Entscheidung eignet sich als höchstrichterlich dokumentierte Fundstellenbrücke, nicht als eigenständige Leitentscheidung zur Höhe des GdB.

Volltext der Entscheidung / Originalquelle öffnen ↗

Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

Zur Rechtsprechungsübersicht Sehorgan →