Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

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Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan

Bayerisches LSG
19.04.2007 – L 15 SB 57/05

Einordnung: 4.3/4.5 objektive Befunde

Kernaussage: Der Senat hielt eine erhebliche beidseitige Sehschärfenminderung mit GdB 40 für erwiesen. Ein GdB 60 war dagegen nicht nachgewiesen, weil behauptete absolute Gesichtsfeldausfälle nicht mit anderen objektiven Untersuchungen übereinstimmten.

Bedeutung für die GdB-Bewertung

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von DOG-konformen Methoden, morphologischer Plausibilität und objektiven Kontrollbefunden bei Aggravations- oder Konsistenzproblemen.

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Redaktionelle Zusammenfassung auf Grundlage des vorliegenden Entscheidungsvolltextes. Sie ersetzt nicht die Lektüre der vollständigen Entscheidung.

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