Rechtsprechung zu Teil B Nr. 4 VersMedV – Sehorgan
Bayerisches LSG
19.04.2007 – L 15 SB 57/05
Einordnung: 4.3/4.5 objektive Befunde
Kernaussage:
Der Senat hielt eine erhebliche beidseitige Sehschärfenminderung mit GdB 40 für erwiesen. Ein GdB 60 war dagegen nicht nachgewiesen, weil behauptete absolute Gesichtsfeldausfälle nicht mit anderen objektiven Untersuchungen übereinstimmten.
Bedeutung für die GdB-Bewertung
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von DOG-konformen Methoden, morphologischer Plausibilität und objektiven Kontrollbefunden bei Aggravations- oder Konsistenzproblemen.
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