LSG Baden-Württemberg
13.02.2025 – L 6 SB 1545/23
materielle SB-Entscheidung
Kernaussage
Ein Diagnoseetikett „paranoide Schizophrenie“ genügt nicht. Psychotische Symptomatik und Verlauf müssen im Vollbeweis festgestellt werden.
Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte
Die behauptete langjährige Schizophrenie ließ sich nach Auffassung des Senats nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Selbst bei unterstelltem Residualzustand sprach die erhaltene Lebens- und Berufsfunktion gegen eine hohe Bewertung; der Senat ordnete die tatsächlich festgestellten Beschwerden eher Nr. 3.7 zu.
Bedeutung für die VMG
Aktuelle Beweiswürdigungsentscheidung zur Abgrenzung 3.6/3.7.
Quellenlage
Volltext in der Sammelmappe Kapitel 3.