Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


LSG Baden-Württemberg
07.12.2017 – L 6 SB 4936/15

Redaktionsstand: 16.09.2026

LSG Baden-Württemberg

07.12.2017 – L 6 SB 4936/15

materielle SB-Entscheidung

Kernaussage

Der Anwendungsbereich von Teil B Nr. 3.6 ist bei Gesundheitsstörungen ohne psychotische Symptome nicht eröffnet. Bei längerem schwankendem Verlauf ist ein Durchschnittswert zu bilden.

Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte

Bei rezidivierender depressiver Störung ohne psychotische Symptome wurde nicht nach Nr. 3.6, sondern nach Nr. 3.7 bewertet. Vorübergehend schwere Episoden und stationäre Behandlungen bestimmten den Dauer-GdB nicht allein.

Bedeutung für die VMG

Eine der wichtigsten Abgrenzungsentscheidungen 3.6 ↔ 3.7 und Leitfall für die Längsschnittbewertung.

Quellenlage

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