Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Bundessozialgericht
22.06.2015 – B 9 SB 72/14 B

Redaktionsstand: 16.09.2026

Bundessozialgericht

22.06.2015 – B 9 SB 72/14 B

Verfahrensentscheidung

Redaktioneller Hinweis: Die Einordnung dieser Entscheidung ist im Text ausdrücklich zu beachten; sie darf nicht als weitergehende materielle Aussage zitiert werden, als die Quelle tatsächlich trägt.

Kernaussage

Der Nichtzulassungsbeschluss enthält keine eigenständige materielle BSG-Bewertung der psychischen Erkrankung oder der Anwendbarkeit von Nr. 3.6.

Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte

Die Beschwerde gegen L 10 SB 127/12 wurde als unzulässig verworfen. Gegenstand waren vor allem Darlegungsanforderungen, Verfahrensrügen und Sachaufklärung.

Bedeutung für die VMG

Nicht als „Bestätigung“ der materiellen LSG-Bewertung zitieren.

Quellenlage

BSG-Beschluss / Fundstellen →