Bundessozialgericht
22.06.2015 – B 9 SB 72/14 B
Verfahrensentscheidung
Redaktioneller Hinweis: Die Einordnung dieser Entscheidung ist im Text ausdrücklich zu beachten; sie darf nicht als weitergehende materielle Aussage zitiert werden, als die Quelle tatsächlich trägt.
Kernaussage
Der Nichtzulassungsbeschluss enthält keine eigenständige materielle BSG-Bewertung der psychischen Erkrankung oder der Anwendbarkeit von Nr. 3.6.
Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte
Die Beschwerde gegen L 10 SB 127/12 wurde als unzulässig verworfen. Gegenstand waren vor allem Darlegungsanforderungen, Verfahrensrügen und Sachaufklärung.
Bedeutung für die VMG
Nicht als „Bestätigung“ der materiellen LSG-Bewertung zitieren.