Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Bayerisches Landessozialgericht
28.07.2011 – L 15 SB 24/07

Redaktionsstand: 16.09.2026

Bayerisches Landessozialgericht

28.07.2011 – L 15 SB 24/07

materielle Vergleichsentscheidung

Redaktioneller Hinweis: Die Einordnung dieser Entscheidung ist im Text ausdrücklich zu beachten; sie darf nicht als weitergehende materielle Aussage zitiert werden, als die Quelle tatsächlich trägt.

Kernaussage

Bei dysthymer bzw. leichterer psychischer Symptomatik können stabile Erwerbstätigkeit, Tagesstruktur und erhaltene soziale Funktionen gegen einen hohen psychischen Einzel-GdB sprechen.

Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte

Der Fall ist für Nr. 3.6 nur randständig; die psychischen Befunde lagen eher im Bereich der späteren Nr. 3.7.

Bedeutung für die VMG

Als negativer Vergleichsfall und nicht als tragende 3.6-Leitentscheidung verwenden.

Quellenlage

Fundstellen / Volltexte →