Bayerisches Landessozialgericht
28.07.2011 – L 15 SB 24/07
materielle Vergleichsentscheidung
Redaktioneller Hinweis: Die Einordnung dieser Entscheidung ist im Text ausdrücklich zu beachten; sie darf nicht als weitergehende materielle Aussage zitiert werden, als die Quelle tatsächlich trägt.
Kernaussage
Bei dysthymer bzw. leichterer psychischer Symptomatik können stabile Erwerbstätigkeit, Tagesstruktur und erhaltene soziale Funktionen gegen einen hohen psychischen Einzel-GdB sprechen.
Sachverhalt / tragende tatsächliche Gesichtspunkte
Der Fall ist für Nr. 3.6 nur randständig; die psychischen Befunde lagen eher im Bereich der späteren Nr. 3.7.
Bedeutung für die VMG
Als negativer Vergleichsfall und nicht als tragende 3.6-Leitentscheidung verwenden.