Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Schilddrüse GdB-Tabelle 2026

Unterfunktion · Überfunktion · Hashimoto · Morbus Basedow · Schilddrüsenentfernung · Schilddrüsenkrebs

Teil B Nr. 15.6 VMG – Stoffwechsel, innere Sekretion

📄 Amtlicher Text ↓ Teil B Nr. 15.6
📖 Kommentar und Praxis ↓ Kommentar
Amtlicher Text

Teil B Nr. 15.6 VMG – Schilddrüsenkrankheiten

15.6 Schilddrüsenkrankheiten

Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, sodass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen, etwa Exophthalmus oder Trachealstenose, sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen Auswirkungen.

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors

In den ersten fünf Jahren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

Nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors ohne Lymphknotenbefall

50

Sonst

80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Tetanie

Sie ist gut behandelbar, sodass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.

Quelle: Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil B Nr. 15.6.
Kommentar

Schilddrüsenerkrankungen: GdB, Entfernung und Schwerbehinderung

Die Diagnose einer Schilddrüsenerkrankung oder die dauerhafte Einnahme von Schilddrüsenhormonen führt regelmäßig nicht automatisch zu einem GdB.

Entscheidend sind anhaltende funktionelle Folgen, Organkomplikationen oder – bei malignen Schilddrüsentumoren – die besondere Heilungsbewährung nach Teil B Nr. 15.6 VMG.

Schilddrüse GdB-Tabelle: Was ist typischerweise entscheidend?

KonstellationGdB-Bedeutung
Schilddrüsenunterfunktion / Hashimoto, medikamentös gut eingestelltregelmäßig kein eigener GdB allein wegen der Diagnose
Schilddrüsenüberfunktion / Morbus BasedowBewertung nach anhaltenden Funktionsfolgen; Organkomplikationen gesondert
Teil- oder Komplettentfernung der Schilddrüsekein automatischer GdB; maßgeblich sind verbleibende Funktionsfolgen
maligner Schilddrüsentumor nach Entfernung, papillär/follikulär ohne LymphknotenbefallGdB 50 während der fünfjährigen Heilungsbewährung
sonstiger maligner Schilddrüsentumor nach EntfernungGdB 80 während der fünfjährigen Heilungsbewährung

Schilddrüsenunterfunktion und Hashimoto

Schilddrüsenfunktionsstörungen sind nach den VMG regelmäßig gut behandelbar. Eine lebenslange Hormonsubstitution oder die Diagnose Hashimoto allein rechtfertigt deshalb regelmäßig keinen eigenständigen GdB.

Anders kann es sein, wenn trotz Behandlung dauerhafte, objektivierbare Funktionsbeeinträchtigungen oder Organkomplikationen verbleiben.

Schilddrüsenüberfunktion und Morbus Basedow

Auch bei Überfunktion oder Morbus Basedow ist nicht die Diagnose allein entscheidend. Dauerhafte Folgen und Komplikationen, etwa ein Exophthalmus, werden nach ihren funktionellen Auswirkungen gesondert bewertet.

Schilddrüsenentfernung: GdB nach Teil- oder Komplettoperation

Die teilweise oder vollständige Entfernung der Schilddrüse führt für sich allein nicht automatisch zu einem GdB. Maßgeblich sind die verbliebenen funktionellen Folgen und Komplikationen.

Bei einer Operation wegen eines malignen Tumors gelten zusätzlich die besonderen Regeln der Heilungsbewährung.

Schilddrüsenkrebs und Heilungsbewährung

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist nach Nr. 15.6 VMG in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.

papillärer oder follikulärer Tumor ohne LymphknotenbefallGdB 50
sonstige KonstellationenGdB 80

Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich die weitere Bewertung nach den verbliebenen Funktionsbeeinträchtigungen.