Hirnschäden Grundsätze der Gesamtbewertung
Hirnschäden mit psychischen Störungen
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebellarer Ursache
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungene
Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen
Parkinson-Syndrom
Epileptische Anfälle
- Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten)
selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen)
mittlere Häufigkeit (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen)
häufig (generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich)
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen.
Leitsätze
dissoziative Störung | Epilepsie
Bei der Bewertung des GdB für eine neurotische Erkrankung mit dissoziativen Krampfanfällen und somatoformer Schmerzstörung darf nicht auf den Bewertungsrahmen für Epilepsie (Teil B 3.2 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze) zurückgegriffen werden, obwohl sich das äußere Erkrankungsbild beider Erkrankungen ähneln kann. Denn anders als bei einer Epilepsie, bei der Krampfanfälle durch willentliche Kräfte unbeeinflussbar und plötzlich auftreten, kann der Betroffene bei dissoziativen Anfällen durch ein psychotherapeutisch geschultes Vermeideverhalten die Anfallshäufigkeit verringern oder sogar Anfälle ganz vermeiden.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 7. Senat
27.08.2014
L 7 SB 40/10