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URTEILE
GdB-TABELLE
SCHLAGWORTVERZEICHNIS
ANWÄLTE
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
3. Nervensystem und Psyche
3.1 Hirnschäden
3.2 Narkolepsie
3.3 Hirntumoren
3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit Kindes- Jugendalter
3.5 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.6 Schizophrene und affektive Psychosen
3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
3.9 Rückenmarkschäden
3.10 Multiple Sklerose
3.11 Polyneuropathie
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten)
selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen)
mittlere Häufigkeit (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen)
häufig (generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich)
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen.